Stadt Wien klagt gegen Airbnb
Illegale Untervermietung
Zurzeit befinden sich viele Hotels coronabedingt in einer finanziell schwierigen Lage. Doch wäre diese Situation für viele Betriebe nicht schon genug, belasten Konkurrenzangebote der Plattform Airbnb die Hoteliers zusätzlich – vor allem, da einige dieser nicht ganz legal zu sein scheinen. Denn auf der Buchungsplattform werden immer wieder Angebote zur Vermietung von Gemeindewohnungen sichtbar, obwohl die Untervermietung in diesem Fall gesetzeswidrig ist, wie die dpa berichtet. Die Stadt Wien hat dafür kein Verständnis und klagt nun gegen den Buchungsriesen.
Goldene Nase für Airbnb?
Auch Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) zeigt sich entrüstet: „Es kann nicht angehen, dass sich einige Leute eine goldene Nase mit der illegalen Untervermietung von öffentlich subventionierten Wohnungen verdienen, Airbnb seelenruhig zuschaut und den klaren Gesetzesbruch in Kauf nimmt, nur um die eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen.“
Sperren der Gemeindebau-Adressen
Bereits zuvor scheiterten Verhandlungen mit der Buchungsplattform über die Unterbindung der Vermietung der 220.000 Gemeindewohnungen, wie die Krone berichtet. Das will sich die Stadt Wien nicht gefallen lassen – sie geht nun gerichtlich gegen Airbnb vor.
„Diese Kurzzeitvermietungen sind strikt untersagt“, prangert Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal gegenüber dem Nachrichtenportal Wien heute an. „Daher wollen wir, dass diese Plattformen die Adressen der Gemeindebauten sperren. Airbnb ist auf diese Forderung nicht eingegangen und so haben wir uns entschlossen, zum Schutz des Gemeindebaus den Rechtsweg einzuschlagen.“
Registrierungspflicht für Hosts
An dieser Situation ließe sich zudem erkennen, wie wichtig eine bundesweite Anmeldepflicht für Vermietende sei. „Erst Ende letzten Jahres hat Salzburg ein entsprechendes Gesetz beschlossen“, gibt Markus Gratzer laut einer dpa-Meldung an. „Um nicht in die Föderalismusfalle zu tappen, braucht es eine einheitliche bundesweite Regelung mit klaren Vorschriften und Sanktionsmaßnahmen.“