Sachsen-Anhalt: Restaurants dürfen nur nach bestandener Überprüfung öffnen
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Gaststätten in Sachsen-Anhalt dürfen ab 18. Mai öffnen, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen vorab für jedes Lokal einzeln prüfen, ob die Schutzkonzepte eingehalten werden, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte.
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Gaststätten in Sachsen-Anhalt dürfen ab 18. Mai öffnen, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen vorab für jedes Lokal einzeln prüfen, ob die Schutzkonzepte eingehalten werden, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte.
Öffnung nur erlaubt, wenn Sicherheitskonzept vorliegt
Zudem wird diese Öffnung nur erlaubt, wenn die Kommunen ein allgemeines Sicherheitskonzept erlassen. Ab 22. Mai sollen dann alle Gastwirtschaften öffnen dürfen, mit Ausnahme von Kneipen und Bars. Hotels und Pensionen dürfen auch erst ab 22. Mai wieder Sachsen-Anhalter beherbergen – ohne Einzelfallprüfung. Campingplätze und Ferienwohnungen können ab 15. Mai öffnen.
Damit schafft die Landesregierung nach langen Debatten Klarheit darüber, wie Gaststätten und Herbergen schrittweise wieder öffnen dürfen. Wirtschaftsminister Armin Willingmann hatte wie die CDU im Landtag und viele andere Vertreter seit Wochen darauf gepocht, dass Gastwirte mit Start der Pfingstferien am 18. Mai wieder öffnen dürfen. Regierungschef Reiner Haseloff hatte am Freitag als Kompromiss vorgeschlagen, dass die Kommunen selbst entscheiden, ob sie an diesem Termin öffnen lassen.
Bereits im Vorfeld war befürchtet worden, dass das Land für die Lockerungen bei Gaststätten Einzelfallprüfung vorschreibt. Kritiker monieren, dass dies einen immensen Aufwand mit sich bringt, der viel Zeit in Anspruch nimmt. Wie viele Lokale am 18. Mai öffnen können, ist damit völlig offen. Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand rief Gastronomen bereits am Freitag dazu auf, ihre Schutzkonzepte für eine Wiedereröffnung zur Prüfung an die Stadt zu schicken.