Österreich: Verordnung für Gastro-Öffnung am Freitag noch nicht rechtsgültig
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Nachdem Österreichs Bundesregierung die Verordnung für die Gastronomieöffnung am 15. Mai am Freitag bei einer Pressekonferenz präsentierte, sollte sie gestern erlassen werden – also Rechtsgültigkeit erlangen.
UPDATE: Mittlerweile ist die Verordnung rechtsgültig
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Nachdem Österreichs Bundesregierung die Verordnung für die Gastronomieöffnung am 15. Mai am Freitag bei einer Pressekonferenz präsentierte, sollte sie gestern erlassen werden – also Rechtsgültigkeit erlangen.
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Ministerium: Zeitpunkt des Erlasses noch offen
Doch nach wie vor liegt nur der «Auszug aus der zu erlassenden Verordnung» vor. Gestern Abend hieß es auf APA-Anfrage aus dem Gesundheitsministerium, der Zeitpunkt des Erlasses sei noch offen.
Die vorige Woche präsentierten Auflagen waren großteils bereits bekannt und umfassen im Wesentlichen den Sicherheitsabstand von einem Meter und Maskenpflicht. Geöffnet werden darf zwischen 06:00 Uhr und 23:00 Uhr, wobei das auch die Sperrstunde ist, also das Lokal dann leer sein muss, hieß es vergangene Woche aus dem Tourismusministerium.
Zur Ausschank an der Bar heißt es in der geplanten Verordnung, dass diese «nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle» erfolgen dürfe. Eine genauere Definition ist nicht enthalten. Der Mindestabstand zwischen den Gästen an den Tischen von einem Meter darf auch unterschritten werden, wenn bauliche Einrichtungen zwischen den Tischen vorhanden sind. Die Lokale dürfen am Freitag wieder aufsperren.