Österreich: Eintrittstest für Veranstaltungen und Hotels?
Was zuletzt noch unter dem Namen „Freitesten aus dem Lockdown“ auf harte Kritik seitens der Opposition gestoßen ist, findet in „neuem Gewand“ deutlich mehr Anklang. Dass man für den Zutritt zu Veranstaltungen und z.B. Hotels einen negativen COVID-Test vorweisen können muss, scheint für die Zeit nach dem Lockdown-Ende Programm zu werden. Ein Gesetzesentwurf soll heute eingebracht werden.
Was zuletzt noch unter dem Namen „Freitesten aus dem Lockdown“ auf harte Kritik seitens der Opposition gestoßen ist, findet in „neuem Gewand“ deutlich mehr Anklang. Dass man für den Zutritt zu Veranstaltungen und z.B. Hotels einen negativen COVID-Test vorweisen können muss, scheint für die Zeit nach dem Lockdown-Ende Programm zu werden. Ein Gesetzesentwurf soll heute eingebracht werden.
Vom Freitesten zum Eintrittstest
Was auf den ersten Blick ziemlich ähnlich ausnehmbar ist, will doch klar differenziert betrachtet sein. Denn letztlich bliebe nur gleich, dass man aufgrund von Tests die Infektionschance an stark frequentierten Orten minimieren und Zugangskontrollen einführen will. Ganz Grundsätzlich kommt dieses Vorgehen allerdings in der Zeit nach Beendigung des Lockdowns zum Tragen und ist somit nicht mit allgemeinen Ausgangsbeschränkungen verbunden, aus denen man sich durch einen negativen Test freimachen kann. Vielmehr kann man es als Eintrittskarte zu Veranstaltungen betrachten.
Opposition positiv gestimmt
Laut „Presse“ ist die Opposition auf Nachfragen deutlich positiver gestimmt als beim ersten Anlauf Anschobers, das Freitesten aus dem Lockdown durchzubringen. Zum einen sei der Zeitpunkt aufgrund der hohen Infektionszahlen noch viel zu früh gewesen, um Lockerungen durch Freitesten zu ermöglichen und zum anderen ginge es wohl vor allen den NEOS auch darum, eine erweiterte Verordnungsmacht für Gesundheitsminister Anschober zu verhindern.
Lokale & Handel ausgenommen?
Laut Gesundheitsministerium könnte man, so gegenüber der „Presse“, die Tests als etwa für Hotelbesuche oder bei Sport- sowie Kulturveranstaltungen anordnen. Ob Lokale und Handel ausgenommen bleiben, sei noch nicht klar.