Lockerung der Corona-Regeln – der aktuelle Stand in Deutschlands Bundesländern

Das öffentliche Leben findet in immer mehr Bereichen, unter strengen Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen, eine "neue Normalität". Der Stand der Dinge in Deutschland ist dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Mai 18, 2020

 

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Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Seit Montag sind zahlreiche Dinge erstmals seit Wochen wieder erlaubt.

 

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Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Seit Montag sind zahlreiche Dinge erstmals seit Wochen wieder erlaubt.

Die Deutsche Presse Agentur hat den aktuellen Stand (Montag) der Lockerungen in den Ländern bei einigen ausgewählten Lebensbereichen zusammengefasst. Sind die Lockerungen neu, steht der Montag im Text, bei älteren Lockerungsmaßnahmen ist kein Datum/Wochentag angegeben.

Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

Restaurants

Baden-Württemberg: Speiselokale dürfen seit Montag wieder öffnen.

Bayern: Biergärten und Außenbereiche dürfen seit Montag öffnen, Innenräume ab dem 25. Mai.

Berlin: Essen in Restaurants ist möglich.

Brandenburg: Restaurants können öffnen.

Bremen: Restaurantbesuche sind seit Montag möglich. Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten sind Pflicht.

Hamburg: Restaurants sind offen.

Hessen: Gaststätten sind geöffnet, unter anderem muss die Bedienung Mundschutz tragen, Gäste werden mit Kontaktdaten erfasst.

Mecklenburg-Vorpommern: Restaurants sind geöffnet. Ein Gast pro Tisch muss seine Daten hinterlassen.

Niedersachsen: Restaurants sind geöffnet, dürfen jedoch maximal die Hälfte ihrer Plätze vergeben.

Nordrhein-Westfalen: Restaurants sind geöffnet. Unter anderem müssen die Kontaktdaten eines jeden Besuchers registriert werden.

Rheinland-Pfalz: Gaststätten dürfen unter Auflagen öffnen, unter anderem sind Öffnungszeiten beschränkt und Sitze an Theken für Gäste tabu. Gäste werden mit Kontaktdaten erfasst.

Saarland: Restaurantbesuche sind seit Montag möglich. Gäste müssen u.a. vorher reservieren und ihren Kontaktdaten hinterlassen.

Sachsen: Restaurants dürfen wieder öffnen. Speisekarten müssen abwischbar sein.

Sachsen-Anhalt: Die Restaurants dürfen am 22. Mai wieder öffnen – per Sondergenehmigung vom Kreis auch schon seit Montag.

Schleswig-Holstein: Restaurants sind seit Montag offen.

Thüringen: Restaurants können öffnen.

Hotels und Ferienwohnungen

Baden-Württemberg: Ferienwohnungen können seit Montag wieder öffnen, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Hotels dürfen vom 29. Mai an wieder öffnen.

Bayern: Eine Öffnung bis zum 30. Mai wird angestrebt.

Berlin: Hotels und Ferienwohnungen können ab dem 25. Mai öffnen.

Brandenburg: Ferienwohnungen dürfen Gäste aufnehmen, Hotels ab 25. Mai.

Bremen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen seit Montag öffnen.

Hamburg: Hotels und Ferienwohnungen dürfen Gäste empfangen.

Hessen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen Touristen aufnehmen.

Mecklenburg-Vorpommern: Für Einwohner des Bundeslandes sind Hotels und Ferienwohnungen seit Montag geöffnet, für alle anderen gilt bis zum 25. Mai ein Einreiseverbot.

Niedersachsen: Ferienwohnungen dürfen betrieben werden, Hotels sollen vom 25. Mai an mit maximal 50 Prozent Auslastung folgen.

Nordrhein-Westfalen: Nachdem Ferienwohnungen wieder touristisch genutzt werden dürfen, gilt dies seit Montag auch für Hotels.

Rheinland-Pfalz: Hotels dürfen seit Montag wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden.

Saarland: Hotels und Ferienwohnungen dürfen seit Montag wieder für den Tourismus öffnen.

Sachsen: Hotels und Ferienwohnungen können öffnen.

Sachsen-Anhalt: Ferienwohnungen können, Hotels sollen – zunächst für Gäste aus dem eigenen Land – am 22. Mai folgen. Kurz darauf sollen auch Besuche aus anderen Regionen möglich sein.

Schleswig-Holstein: Besuche sind seit Montag möglich.

Thüringen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

Kontaktbestimmungen

Baden-Württemberg: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien, aber auch Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.

Bayern: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Berlin: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Brandenburg: Kontakte von zwei Hausständen sind erlaubt – im öffentlichen Raum wie im privaten Bereich.

Bremen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

Hamburg: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Hessen: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.

Mecklenburg-Vorpommern: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Niedersachsen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

Nordrhein-Westfalen: Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien in der Öffentlichkeit treffen.

Rheinland-Pfalz: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

Saarland: Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

Sachsen: Seit Freitag können sich zwei Hausstände treffen.

Sachsen-Anhalt: Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben.

Schleswig-Holstein: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Thüringen: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.

Museen und Kinos

Baden-Württemberg: Museen dürfen wieder öffnen, Kinos bleiben geschlossen.

Bayern: Museen sind geöffnet, Kinos bleiben fürs Erste geschlossen.

Berlin: Museen können wieder öffnen, Kinos müssen vorerst zu bleiben.

Brandenburg: Museen können wieder öffnen, für Kinos gibt es noch keine Öffnungstermine.

Bremen: Museen können wieder öffnen. Kinos bleiben weiter zu.

Hamburg: Museen können wieder öffnen, Kinos bleiben erstmal zu.

Hessen: Museen dürfen wieder öffnen, prinzipiell auch Kinos, wenn sie Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können.

Mecklenburg-Vorpommern: Museen können wieder öffnen, für Kinos ist der 25. Mai im Gespräch.

Niedersachsen: Museen können wieder öffnen, Kinos sind geschlossen.

Nordrhein-Westfalen: Museen sind offen. Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen ab dem 30. Mai wieder öffnen.

Rheinland-Pfalz: Museen dürfen wieder öffnen, für Kinos ist dies ab dem 27. Mai vorgesehen.

Saarland: Museen können wieder öffnen, für Kinos ist dies seit Montag möglich.

Sachsen: Museen sind wieder geöffnet, Kinos sind noch geschlossen.

Sachsen-Anhalt: Museen dürfen öffnen. Kinos sind noch geschlossen.

Schleswig-Holstein: Museen sind offen, Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen seit Montag wieder öffnen.

Thüringen: Museen dürfen öffnen, für Kinos gibt es noch keinen Öffnungstermin.

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