Hotelgruppe klagt gegen Obergrenze bei Bettenbelegung
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Die Dorint-Hotelgruppe hat nach eigenen Angaben gegen die Belegungsobergrenze von 60 Prozent der Betten in Hotels in Mecklenburg-Vorpommern geklagt.
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Die Dorint-Hotelgruppe hat nach eigenen Angaben gegen die Belegungsobergrenze von 60 Prozent der Betten in Hotels in Mecklenburg-Vorpommern geklagt. Das Unternehmen habe Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald eingereicht, teilte Dorint mit. Die Belegungsbeschränkung sei unverhältnismäßig. Das OVG äußerte sich am Montag zunächst nicht.
Dorint: Hotellerie erbringt Sonderopfer
Die Politik sei bislang nicht bereit, Entschädigungen wegen der Einschränkungsmaßnahmen zu gewähren, obwohl die verlorenen Umsätze unwiederbringlich seien, erklärte Dorint zu der Klage. Die Hotellerie erbringe damit ein Sonderopfer gegenüber anderen Branchen. Für Bürogebäude gälten derartige Beschränkungen nicht.
Außerdem bemängelt die Dorint-Gruppe, dass eine Jugendherberge in einem Zehnbett-Zimmer sechs Personen aus unterschiedlichen Haushalten unterbringen dürfe. Ein Hotel müsse bei einer Familienbelegung, also einer Buchung mit Zustellbett, ein anderes Zimmer leerstehen lassen. Kritisch sieht Dorint auch, dass die Hotels in MV dafür sorgen sollen, dass Gäste aus Regionen mit zu vielen Infektionen nicht anreisen. Das sei Willkür und schrecke potenzielle Gäste ab.
Vom 25. Mai an dürfen die Hotels in Mecklenburg-Vorpommern unter strengen Auflagen wieder Gäste aus ganz Deutschland empfangen. Dazu gehört, dass nur 60 Prozent der Betten belegt werden dürfen.