Corona-Hilfe: Nachbesserung bei Überbrückungshilfe III
Die Gatro- und Tourismusbranche leidet weiter unter den coronabedingten Schließungen. Im Großteil Deutschlands, abgesehen von vereinzelten Modellregionen, dürfen immer noch keine Gäste bewirtet oder beherbergt werden – und das, während viele Betriebe immer noch auf die Auszahlung von Wirtschaftshilfen warten. Dass Anfang März die Auszahlungen aufgrund von Betrugsfällen gestoppt wurden, war ein weiterer Rückschlag für die betroffenen Betriebe, die seit Monaten Umsatzeinbußen verrechnen: Laut einem Bericht von Business Insider wurden in Zeitraum von etwa einer Woche 376 Millionen Euro nicht ausgezahlt.
Jetzt besserte das Bundesministerium bei der Überbrückungshilfe III nach. Besonders für Unternehmen, die über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, sollen von den Verbesserungen der Maßnahmen profitieren.
Die Gatro- und Tourismusbranche leidet weiter unter den coronabedingten Schließungen. Im Großteil Deutschlands, abgesehen von vereinzelten Modellregionen, dürfen immer noch keine Gäste bewirtet oder beherbergt werden – und das, während viele Betriebe immer noch auf die Auszahlung von Wirtschaftshilfen warten. Dass Anfang März die Auszahlungen aufgrund von Betrugsfällen gestoppt wurden, war ein weiterer Rückschlag für die betroffenen Betriebe, die seit Monaten Umsatzeinbußen verrechnen: Laut einem Bericht von Business Insider wurden 376 Millionen Euro nicht ausgezahlt.
Jetzt besserte das Bundesministerium bei der Überbrückungshilfe III nach. Besonders für Unternehmen, die über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, sollen von den Verbesserungen der Maßnahmen profitieren.
Mir lag besonders am Herzen, dass wir Unternehmen einen Zuschlag geben, die besonders lange und hart getroffen sind. Wir müssen weiter zusammenhalten und uns gegenseitig unterstützen
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) über die Beweggründe der Verbesserungen
Die Verbesserungen der Überbrückungshilfe III im Überblick
Neuer Eigenkapitalzuschuss
Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten zusätzlich zur Überbrückungshilfe III einen Eigenkapitalzuschuss.
Der neue Eigenkapitalzuschuss beträgt bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten erstattet bekommt. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat. Für die einzelnen Monate ergeben sich somit folgende Fördersätze:
Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent | Höhe des Zuschlags |
---|---|
1. und 2. Monat | Kein Zuschlag |
3. Monat | 25 Prozent |
4. Monat | 35 Prozent |
5. und jeder weitere Monat | 40 Prozent |
Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
Verbesserungen für Unternehmen in Veranstaltungs- und Reisewirtschaft
Neben dem neuen Eigenkapitalzuschuss wird die Überbrückungshilfe auch insgesamt nochmal verbessert: Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert.
Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.
Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.
Nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III
Wie für Soloselbständige mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten wird auch für Soloselbständige, die Gesellschafter von Personengesellschaften sind, ein Wahlrecht geschaffen: Sie können den Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen (die Antragstellung auf Neustarthilfe über prüfende Dritte ist damit nur noch für Kapitalgesellschaften verpflichtend).
Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. So kann die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt werden.