Reisekosten sind Aufwendungen, die bei beruflichen oder betrieblichen Reisen anfallen. Das heißt man muss von seiner Wohnung und von der Arbeitsstätte zu nicht privaten Zwecken abwesend sein. Der häufigste Anwendungsfall ist die Dienstreise. Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und Reise-Nebenkosten. Für Arbeitgeber stellen sie Betriebsausgaben dar und für Arbeitnehmer sind es Werbungskosten. Bei einer länger andauernden vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist nur für die ersten drei Monate eine Dienstreise anzuerkennen. Danach ist sie die neue Arbeitsstätte als neue regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen.