Das Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, dessen Höhe von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängig wird. Es wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Darüber hinaus ist es möglich unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld bis zur Vollendung 25. Lebensjahr des Kindes zu bekommen, zB bei Berufsausbildung. Kindergeld wird bei nicht verheirateten, getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, demjenigen Elternteil gewährt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für das erste, zweite und dritte Kind je 154 Euro und für jedes weitere Kind je 179 Euro.