Die Krankenversicherung ist der Teil Sozialversicherung und erstattet Kosten für Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. Es gibt eine gesetzliche und private Krankenversicherung. Gesetzlichen pflichtversichert sind abhängig Beschäftigte, Bezieher von Arbeitslosengeld und Renten sowie Studenten. Es gibt auch die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung, wie zB für Selbstständige. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Arbeitnehmer und auch vom Arbeitgeber geleistet. Privat können sich alle Personen versichern, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen.