Der Arbeitnehmer kann auf sein Gehalt verzichten, zB zur wirtschaftlichen Gesundung des Unternehmens (Sanierungsbeitrag). In diesem Fall ist nur der geminderte Arbeitslohn steuerpflichtig. Will man den Lohn aber zu einem bestimmten Zweck verwenden, zB Anlage in eine Versicherung, dann handelt es sich nicht um einen Gehaltsverzicht, sondern um eine Einkommensverwendung, die zu versteuern ist. Der Verzicht auf das Gehalt kann sich aber im Fall eines Arbeitsverlusts negativ auswirken, da sich das Arbeitslosengeld nach der letzten Gehaltshöhe berechnet.