Belegschaftsaktien sind die traditionelle Methode der Mitarbeiterbeteiligung, bei ihnen werden Rabatte zwischen 20 % und 40 % gewährt. Ein jährlicher Rabatt von bis zu 154 Euro ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bestimmte Zeiträume oder Stichtage werden meist zum Verkauf der Aktien vorgesehen, in der Regel unterliegen die Belegschaftsaktien einer Sperrfrist – erst nach deren Ablauf dürfen sie verkauft werden. Auch vermögenswirksame Leistungen können in Aktien angelegt werden.