Bei einer Dienstzeit von 25 bzw. 40 Jahren steht einem grundsätzlich ein Dienstjubiläum zu. Die Zuwendung beträgt bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 2 Monatsbezüge und bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 4 Monatsbezüge. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch nach 35 Jahren Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung in der Höhe von 4 Monatsbezügen erfolgen: zB wenn der Betroffene durch Tod aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. Dann kann die Jubiläumszuwendung seinen Hinterbliebenen ausbezahlt werden.
Jubiläumszuwendungen sind als „sonstige Bezüge“ zu versteuern. Das heißt, sie sind steuerlich begünstigt. Allerdings gibt es eine Grenze (ca. 2 Monatsbezüge) dieser Begünstigung, über der der volle Steuersatz gilt.