Versicherung verliert im Streit um Restaurant-Schließungen
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Im Streit um Betriebsschließungs-Versicherungen für Hotels und Gaststätten in der Corona-Krise hat der französische Branchenriese AXA eine Niederlage einstecken müssen.
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Im Streit um Betriebsschließungs-Versicherungen für Hotels und Gaststätten in der Corona-Krise hat der französische Branchenriese AXA eine Niederlage einstecken müssen.
Urteil: Entschädigungen für zwei Monate Umsatzausfälle
Ein Handelsgericht sprach dem Betreiber von vier Restaurants in Paris Entschädigungen für Umsatzausfälle für zwei Monate zu, wie dessen Anwalt am Freitag sagte. Der Gastronom Stephane Manigold hatte Axa verklagt, nachdem die französische Regierung Bars und Restaurants Mitte März geschlossen hatte, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. “Das ist ein Sieg für alle”, sagte er der Nachrichtenagentur Reuters.
Das Urteil könnte eine Klagewelle gegen diejenigen Versicherungskonzerne nach sich ziehen, die die Einnahmeausfälle der Gastronomie in der Coronakrise nicht decken wollen. Axa-Aktien gaben um 0,8 Prozent nach. Auch in Deutschland schwelt der Streit um die Frage, ob die Versicherer für Betriebschließungs-Policen einstehen müssen.
Streitthema Betriebsschießungsversicherungen
Viele Gastronomen und Hoteliers, die einen Ausgleich ihrer Schäden erwartet hatten, waren enttäuscht worden. Die Versicherer stellen sich auf den Standpunkt, sie müssten nicht zahlen, weil die Polizzen sich auf den Ausbruch einer Infektion im jeweiligen Restaurant bezögen und nicht auf vorsorgliche Maßnahmen von Behörden. Das Virus, das die Lungenkrankheit Covid-19 auslöst, sei zudem bei Abschluss der Verträge noch nicht bekannt gewesen.
In Bayern hatten sich einige Versicherer – angeführt von der Allianz – auf Vermittlung der Landesregierung mit dem Hotel- und Gaststättenverband auf einen Kompromiss geeinigt, nach dem sie 15 Prozent der Schäden begleichen. Vielen Wirten reicht das aber nicht. Die Finanzaufsicht BaFin rief die Branche zu Kulanzlösungen auf, um teure Prozesse zu vermeiden. Viele Verträge seien unklar oder missverständlich formuliert.