Gastronomie: Hunderte Strafverfahren wegen Schwarzarbeit nach Razzia

Vor allem die Einhaltung des Mindestlohns wurde bei einer bundesweiten Razzia in Deutschland überprüft. Mehr als 800 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
März 17, 2025 | Fotos: Shutterstock

In einer groß angelegten Kontrollaktion hat der Zoll in Deutschland bundesweit rund 6.500 Arbeitnehmer:innen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Besonders im Fokus standen Gastronomiebetriebe, aber auch Unternehmen in anderen Branchen wurden unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Zahlreiche Auffälligkeiten und mehr als 800 eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, wie die Generalzolldirektion in Bonn der Deutschen Presseagentur (dpa) berichtete.

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Mehr als 3000 Zollbeamte waren am Donnerstag im Einsatz – Foto: Shutterstock

In einer groß angelegten Kontrollaktion hat der Zoll in Deutschland bundesweit rund 6.500 Arbeitnehmer:innen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Besonders im Fokus standen Gastronomiebetriebe, aber auch Unternehmen in anderen Branchen wurden unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Zahlreiche Auffälligkeiten und mehr als 800 eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, wie die Generalzolldirektion in Bonn der Deutschen Presseagentur (dpa) berichtete.

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Mehr als 3000 Zollbeamte waren am Donnerstag im Einsatz – Foto: Shutterstock

Die Zöllner:innen leiteten bereits vor Ort rund 340 Strafverfahren ein, davon hauptsächlich wegen Ordnungswidrigkeiten, Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel und Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. In mehr als 90 Fällen ging es um Verstöße gegen das Mindestlohnsgesetz. Zudem haben sich weitere 1800 Verdachtsfälle ergeben – davon rund 600 wegen potenzieller Mindestlohnverstöße–, wie eine Sprecherin gegenüber der dpa erklärte.

Die Behörde betonte, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn habe. Vereinbarungen, die diesen Anspruch unterschreiten, seien nicht nur unwirksam, sondern könnten auch rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber nach sich ziehen.

Besonders für die Gastronomiebranche bedeutet dies eine klare Mahnung, ihre Arbeitsverhältnisse und Lohnstrukturen genau zu prüfen. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Arbeitgebern, die weniger als den gesetzlich festgelegten Mindestlohn zahlen, drohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro.

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