Neues Unterstützungspaket für Gastronomie und Tourismusbetriebe
Die Ergebnisse einer von ROLLING PIN durchgeführten Umfrage unter MitarbeiternInnen der Gastronomie und Hotellerie hat ein erschreckendes Ergebnis geliefert. Mehr als ein Viertel der Befragten wollen die Branche sofort verlassen. Hauptgründe sind fehlende Perspektiven sowie der Ausfall des Trinkgelds im Zuge der Kurzarbeit.
Rettet die Gastronomie
Mit der neuen Petition «Rettet die Gastronomie» basierend auf den Ergebnissen der Umfrage intervenierte ROLLING PIN CEO Jürgen Pichler gemeinsam mit namhaften Arbeitgebern der Branche wie Sacher-Chef Matthias Winkler bei der Bundesregierung, die in nur wenigen Stunden auf die Forderungen reagierte und diese Teilweise bereits umgesetzt hat. So wurden bereits ein neuer Kurzarbeitsbonus, Gastgartenförderungen oder die Verdoppelung des Ausfallsbonus ausgearbeitet. Alle Punkte findet ihr ausführlich unten in diesem Artikel.
ROLLING PIN gibt sich aber mit dem erreichten dennoch nicht zufrieden zu versucht, weitere Punkte der Petition in den Ministerrat zu bringen.
1. Kurzarbeitsbonus für Unternehmen & Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mit einem Kurzarbeitsbonus der Gesamthöhe von 1.000 Euro für die Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die Einnahmeausfälle und Auslastungsprobleme bereits über das ganze letzte Jahr hindurch abgemildert werden.
Dieser Bonus teilt sich in 2 Teile:
1. Alle Betriebe, die durchgehend von Schließungen seit November betroffen sind erhalten eine Einmalzahlung von 825 Euro netto für den März zusätzlich zum jeweiligen Kurzarbeitsbeitrag. Kann zur Ausbezahlung für Urlaubsansprüche genutzt werden.
2. Ein Trinkgeldersatz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Höhe von 175 Euro netto, den alle erhalten, die von Trinkgeldpauschale betroffen waren.
Beispiel: Wenn sich in einem Betrieb 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurarbeit befinden, erhält das Unternehmen zusätzlich 33.000 Euro Netto.
• Mit der Berufsausbildungsgesetz-Novelle wurde zudem das Instrument der Kurzarbeit auch für Lehrlinge ermöglicht. Dies wird mit einer gesetzlichen Befristung bis 30. Juni 2021 erstreckt, um den Erhalt von Lehrstellen zu unterstützen. Die neuen Bestimmungen werden entsprechend dem Beginn der COVID-19-Kurzarbeitsphase 4 mit 1. April 2021 in Kraft treten.
2. Märzbonus: Verdoppelung des Ausfallsbonus
• Jedes Unternehmen, das mindestens 40% Umsatzausfall in einem der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 erleidet, kann einen Ausfallsbonus beantragen.
• Dieser Ausfallsbonus beträgt 30% des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus dem „Zuschuss“ und zur Hälfte aus einem (optionalen) „Vorschuss“ auf den Fixkostenzuschuss der zeitnah und unbürokratisch die Liquidität der antragstellenden Unternehmen verbessern soll.
• Zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen wird der Ausfallsbonus für März erhöht. Damit steigt der Zuschuss von 15% auf 30% und der derzeitige Deckel des Zuschusses wird von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben.
Beispiel: Ein kleines Restaurant erleidet durch den Lockdown (trotz Take-away Angebot) einen Umsatzausfall von -90%. Der Jahresumsatz beträgt 450.000 Euro, der monatliche Umsatz 37.500 Euro. Mit dem Märzbonus kann der Ausfallbonus auf über 10.000 Euro verdoppelt werden.
Beispiel: Ein großes Hotel erleidet durch den Lockdown (mit wenigen Berufsreisen) einen Umsatzausfall von -95%. Der Jahresumsatz beträgt 2,56 Mio. Euro, der monatliche Umsatz 213.333 Euro. Mit dem Märzbonus erhält das Unternehmen statt 30.000 nun 50.000 Euro Zuschuss.
3. Gastgärtenförderung
• Da uns Pandemie noch länger beschäftigen wird, wird es notwendig sein, optimale und coronataugliche räumliche Bedingungen zu schaffen.
• Eine Möglichkeit dafür ist die Erweiterung oder Neu- und Umbau von Gast- und Schanigärten.
• Wir unterstützen Investitionen in Gast- und Schanigärten daher mit 20 % der Investitionen (Kleinbetriebe) bzw. 10 % der Investitionen (Mittelbetriebe), wenn ein Betrieb mindestens 5.000 Euro investiert.
• Dafür stellen wir insgesamt 10 Mio. Euro zur Verfügung. Die Abwicklung wird durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank erfolgen.
• Beispiel: Für die Anschaffung der Gastgarten-Ausstattung in der Höhe von 15.000 Euro erhält ein kleines Unternehmen einen Zuschuss von 3.000 Euro.
4. Kreditzugang
Um rasch Liquidität in die Betriebe zu bringen, gehörten zu den ersten COVID-19-Maßnhamen Haftungen des Bundes für Überbrückungsfinanzierungen. Diese Maßnahme enthielt die Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen, die von den Hausbanken begeben werden, mit Haftungsquoten von 80%, 90% oder 100%.
Da es für Betriebe trotz Besicherung dennoch schwierig ist, Kredite von Hausbanken zu bekommen, wird die Bundesregierung die Kreditwirtschaft zu einem Runden Tisch laden, um die Situation auszutauschen und zu verbessern.
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: „Ich hoffe, dass Vorarlberg als Pilotregion beispielhaft vorangeht und bald weitere Öffnungsschritte folgen können. Bis es soweit ist, braucht unsere Tourismus-Branche weiter Hilfe. Mit dem Maßnahmenpaket, das wir heute beschlossen haben, unterstützen wir sowohl die Betriebe als auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
„Das Trinkgeld ist in der Gastronomie ein fixer und kalkulierter Gehaltsbestandteil, auf den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit einem Jahr verzichten müssen. Das ist ein Grund, warum immer mehr Tourismus-Beschäftigte überlegen, die Branche zu wechseln. Wir wollen unsere Fachkräfte halten. Daher bekommen alle, die von der Trinkgeldpauschale betroffen waren, einen Trinkgeldersatz von 175 Euro.“
„Durch die Kurzarbeit haben wir allein in Gastronomie und Hotellerie 129.000 Arbeitsplätze gerettet. Gleichzeitig haben sich aber Urlaubsansprüche bei den Mitarbeitern aufgebaut. Um die Betriebe bei der Auszahlung der Urlaubsansprüche zu unterstützen, erhalten Sie für März einen Kurzarbeitsbeitrag von 825 Euro.“
„Zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen haben wir einen großzügigen Ausfallbonus für März verabschiedet. Mit diesem Märzbonus wird der Zuschuss von 15 auf 30 Prozent erhöht und der derzeitige Deckel des Zuschusses von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Für ein kleines Restaurant mit einem Umsatzausfall von 90 Prozent und einem monatlichen Umsatz von 37.500 Euro wird der Ausfallbonus somit auf über 10.000 Euro verdoppelt.“
„Investitionen in Gast- und Schanigärten unterstützen wir mit bis zu 20 Prozent der Kosten. Damit sollen coronasichere Gärten entstehen, wenn erste Öffnungsschritte wieder möglich sind.“