Hoteliers, Saunen und Mehrwertsteuer
17.06.2015 Ab 1. Juli müssen Sauna-Anbieter 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. In diesen Tagen finden Diskussionen statt, ob auch Hotels mit Saunen dazu verpflichtet werden sollen. Wenn sich die Bundesländer darauf einigen, dass die Saunanutzung als Nebenleistung zur Schwimmbadnutzung, das mit 7 Prozent versteuert wird, gehört, bleibt der Steuersatz von 7 Prozent für Saunen erhalten.
Der Bundesfinanzhof entschied 2005, dass Saunaleistungen „kein verordnungsfähiges Heilmittel im Sinne der Heilmittel-Richtlinie in Verbindung mit dem Heilmittelkatalog“ sind. Als „Heilmittel“ wurde und wird nur der Mehrwertsteuer-Satz von 7 Prozent fällig. Die Umstellung des Gesetzes hat die Konsequenz, dass ab dem 1. Juli 2015 die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent für Sauna-Anbieter anfallen. Bisher bleibt es also spannend, wie sich das auf Hotels ausübt.