Horrorszenario für Gastronomen: Keine Verlängerung des Kündigungsschutzes in Deutschland
Um wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie zu dämpfen, hatte der Bundestag beschlossen, dass Mieter vom 1. April bis zum 30. Juni nicht gekündigt werden dürfen, sollten es ihnen aufgrund der Coronakrise nicht möglich sein, die Miete zu zahlen.
Keine Verlängerung des Mieterschutzes
Doch nun verkündete das Bundesjustizministerium in den Medien: Die Regelung zum Schutz der Mieter wird nicht verlängert. Sehr zum Ärger der Gastronomen, da diese sich nach wie vor vom coronabedingten wirtschaftlichen Fiasko nicht erholt haben.
Die Angst vor nicht zahlbaren Mieten und steigt. So hatte beispielsweise ein Zusammenschluss mehrerer Hotelgesellschaften aus Deutschland jüngst einen eigenen Interessenverband gegründet und einen Brief an die Kanzlerin geschrieben. Gefordert wurde unter anderen eine Verlängerung des Kündigungsschutzes für gewerbliche Mietverhältnisse.
Woran scheiterte die Verlängerung?
Zwischen der SPD und der Union kam es aufgrund möglicher Verlängerungen zum Streit. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wollte die Sonderregelung zum Kündigungsschutz bis Ende September verlängern. Doch Lambrecht hatte die Rechnung ohne die Union gemacht, denn diese stemmte sich vehement gegen das Vorhaben.