Alfons Schuhbeck jetzt auch noch zahlungsunfähig
Bisher zeigte sich der ehemalige Fernsehkoch Alfons Schuhbeck noch trotz allem guter Dinge, gab Kochkurse, Autogrammstunden, kochte weiter für den FC Bayern. Und das, obwohl nach der Ablehnung des Revisionsgesuchs feststeht: Der 74-Jährige muss ins Gefängnis, die Frage ist nur, wann genau. Zu allem Überfluss muss Schuhbeck jetzt jedoch noch eine bittere Pille schlucken. Privat scheint der Koch mehr Schulden zu haben, als bisher gedacht, ein Insolvenzverfahren wurde eröffnet.
Bisher zeigte sich der ehemalige Fernsehkoch Alfons Schuhbeck noch trotz allem guter Dinge, gab Kochkurse, Autogrammstunden, kochte weiter für den FC Bayern. Und das, obwohl nach der Ablehnung des Revisionsgesuchs feststeht: Der 74-Jährige muss ins Gefängnis, die Frage ist nur, wann genau. Zu allem Überfluss muss Schuhbeck jetzt jedoch noch eine bittere Pille schlucken. Privat scheint der Koch mehr Schulden zu haben, als bisher gedacht, ein Insolvenzverfahren wurde eröffnet.
Um wie viel Geld es sich genau handelt, ist noch nicht ganz klar. Der Unternehmer hatte ein hochkomplexes Firmengerüst aufgebaut, über das er selbst den Überblick verloren hatte, wie er vor Gericht zugeben musste. Es soll laut Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann aber um private Verbindlichkeiten in Millionenhöhe gehen, fast 30 Gläubiger wollen ihr Geld zurück.
Der Insolvenzantrag wurde bereits Ende vergangenen Jahres durch das Finanzamt München gestellt. Versuche, Forderungen zu begleichen und den Antrag verschwinden zu lassen, scheiterten. Daher ist am Mittwoch ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Seitdem wurden neue Details über den Schuldenberg bekannt.
Bis zum 9. August haben Gläubiger Zeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung wurde auf den 13. September festgelegt. Möglich, dass der Starkoch bis dahin schon hinter Gittern sitzen wird.
Wann genau er zum Haftantritt geladen wird, ist nicht bekannt. Schuhbeck war im Oktober vor dem Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Die Strafe: drei Jahre und zwei Monate Haft. Im Juni bestätigte der BGH das Urteil weitgehend, nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse neu verhandelt werden. Das Insolvenzverfahren soll auf den Haftantritt keine Auswirkungen haben.