Wenn man Aktien nach ihrem Stimmrecht unterscheidet, kann man sie in Stammaktien und Vorzugsaktien einteilen. Die Vorzugsaktie, deren bedeutsamster Typ die Dividendenvorzugsaktie ist, unterscheidet sich von der Stammaktie dadurch, dass sie kein Stimmrecht hat. Aber dafür hat sie gegenüber der Stammaktie ein Vorrecht bei der Gewinnverteilung. Der Anleger erhält eine höhere Dividende als der Inhaber der Stammaktie, sowie einen Nachzahlungsanspruch bei Dividendenausfall. Vor allem wenn es auf Grund einer wirtschaftlichen schlechten Lage bei dem Verkauf von Stammaktien, zu Schwierigkeiten kommt, werden stimmrechtslose Vorzugsaktien eröffnet, da dem Anleger ein Anreiz zum Erwerb neuer Aktien gegeben werden soll.