Der Zweck einer Pensionskasse ist die Altervorsorge. Der Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung zu, die Arbeitnehmer haben den Rechtsanspruch darauf aber nicht gegen ihn, sondern unmittelbar gegen die Pensionskasse. Sie ist eine Altersversicherungseinrichtung, die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bekommt, das Vermögen verwaltet, und später Altersrenten auszahlt. Die Pensionskasse trägt somit gewisse Vorsorgerisiken, wie zB Invalidität, Alter und Tod.