Bei Incentives handelt es sich um Geldprämien, Sachprämien, Veranstaltungen oder Reisen durch die Mitarbeiter, Kunden, Händler, von Unternehmen motiviert und belohnt werden. Handelt es sich bei den Incentives um Geldprämien, unterliegen sie der Steuerpflicht, sonst gelten sie als geldwerter Vorteil. Mit geltwertem Vorteil meint man den Differenzbetrag, den sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Selbstbeschaffung der Sache oder der Dienstleistung erspart, der zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört.