Enthält ein Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Sachwerte oder Dienstleistungen spricht man von einem geldwerten Vorteil. Damit ist der Betrag gemeint, den sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Selbstbeschaffung der Sache oder der Dienstleistung erspart. Dieser Differenzbetrag gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Andere Bezeichnungen sind auch Sachbezüge, Sachleistungen, Naturalleistungen oder zusätzliche Leistungen. Am häufigsten entsteht ein geldwerter Vorteil durch Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung oder die Abgabe von verbilligtem Kantinenessen.