Gekündigt! Was nun?

Die Kündigung ist das Schreckgespenst am Arbeitsmarkt. Vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Was man tun sollte und welche Chancen man nach einer Kündigung hat, lesen Sie hier.
November 13, 2015

Fotos: Shutterstock, beigestellt
ein Mann den Kopf in die Hände stützend, sichtilich verzweifelt

>> Das Kündigungs­gespräch

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Folgende Punkte sollten Sie beim Kündigungsgespräch beachten:
Zuhören: Hören Sie sich einfach einmal an, was man Ihnen sagen möchte. Hören Sie sich auch die Erklärung an, ohne zu unterbrechen.
Alternativen: Fragen Sie nach, ob es nicht doch andere Möglichkeiten gibt, um eine Kündigung zu vermeiden. Beispielsweise durch eine Stunden- oder Lohnreduktion oder eine spezielle Weiterbildung.
Feedback: Bitten Sie um ein persönliches Feedback. Fragen Sie nach Ihren Stärken und Schwächen. Vielleicht bekommen Sie auch Tipps, wie Sie Schwächen ausmerzen bzw. sich verbessern können.
Abgang: Leisten Sie bis zum Austritt aus dem Betrieb gute Arbeit. Schließlich geht es um Ihre Reputation. Sie hinterlassen einen guten Eindruck und so kann es zu positiver Mundpropaganda kommen – ob durch Gäste oder den ehemaligen Arbeitgeber selbst.

Überprüfen. Das ist der erste Schritt nach der Kündigung. Ist die Kündigung gerechtfertigt? Gibt es einen berechtigten Grund? Sind die rechtlichen Bedingungen wie die Kündigungsfrist eingehalten worden? „Man kann sich dahingehend an die Gewerkschaft oder in Österreich an die Arbeiterkammer wenden. Dort gibt es kostenlosen Rechtsbeistand, der das überprüft“, sagt Peter Strnka vom Arbeitsmarktservice in Wien. Ein Anwalt sollte nur eingeschaltet werden, wenn es grobe Ungereimtheiten gibt oder Probleme bei Lohnansprüchen. Weiters zu klären ist: Bleibt man bis zum Ablauf der Kündigungsfrist im Unternehmen tätig oder wird man freigestellt? Bekommt man eine Abfindung und wie hoch fällt diese aus?

Wenn die Kündigung fix ist, ist der nächste Schritt, sich arbeitslos zu melden. Auch schon während der Kündigungsfrist. „Sobald man weiß, dass man die Stelle verlassen muss, soll man sich melden. Es könnten ansonsten Fristen übersehen werden bzw. bekommt man ja Hilfe und Informationen“, betont Kurt Eikemeier von der deutschen Bundesagentur für Arbeit.

Wichtig ist, die Kündigungsfrist bzw. die erste Zeit als Arbeitsloser für sich zu nutzen. Man muss aktiv bleiben. Wobei das oftmals leichter gesagt als getan ist. Die Versuchung ist groß, dass man einmal nichts macht oder auf Urlaub fährt. Dann besteht aber die Gefahr, dass man in ein Loch fällt“, sagt Karriereberater Christian Püttjer. Passivität oder gar Lethargie können die Folgen sein.

Gute Beispiele für die effiziente Überbrückung der Zeit wären der Besuch von Weiterbildungskursen und Schulungen. Man sollte sich auch klar machen, welche Fähigkeiten und Qualifikationen man besitzt bzw. welche verschiedenen Tätigkeiten man schon ausgeübt hat. „Außerdem sollte man seine Bewerbungsunterlagen wieder auf Vordermann bringen und aktualisieren“, sagt Eikemeier. Gute Helfer dabei sind Informationsbroschüren, wie Bewerbungsunterlagen aktuell auszusehen haben. „Ein aktuelles Zeugnis ist in den Unterlagen nicht nötig, da man ja gerade erst gekündigt worden ist. Dafür schreibt man eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit in den Lebenslauf“, sagt Püttjer. Oder man fügt ein Zwischenzeugnis bei, wenn man eines hat.

Fotos: Shutterstock, beigestellt
ein Mann den Kopf in die Hände stützend, sichtilich verzweifelt

>> Das Kündigungs­gespräch
Folgende Punkte sollten Sie beim Kündigungsgespräch beachten:
Zuhören: Hören Sie sich einfach einmal an, was man Ihnen sagen möchte. Hören Sie sich auch die Erklärung an, ohne zu unterbrechen.
Alternativen: Fragen Sie nach, ob es nicht doch andere Möglichkeiten gibt, um eine Kündigung zu vermeiden. Beispielsweise durch eine Stunden- oder Lohnreduktion oder eine spezielle Weiterbildung.
Feedback: Bitten Sie um ein persönliches Feedback. Fragen Sie nach Ihren Stärken und Schwächen. Vielleicht bekommen Sie auch Tipps, wie Sie Schwächen ausmerzen bzw. sich verbessern können.
Abgang: Leisten Sie bis zum Austritt aus dem Betrieb gute Arbeit. Schließlich geht es um Ihre Reputation. Sie hinterlassen einen guten Eindruck und so kann es zu positiver Mundpropaganda kommen – ob durch Gäste oder den ehemaligen Arbeitgeber selbst.

Überprüfen. Das ist der erste Schritt nach der Kündigung. Ist die Kündigung gerechtfertigt? Gibt es einen berechtigten Grund? Sind die rechtlichen Bedingungen wie die Kündigungsfrist eingehalten worden? „Man kann sich dahingehend an die Gewerkschaft oder in Österreich an die Arbeiterkammer wenden. Dort gibt es kostenlosen Rechtsbeistand, der das überprüft“, sagt Peter Strnka vom Arbeitsmarktservice in Wien. Ein Anwalt sollte nur eingeschaltet werden, wenn es grobe Ungereimtheiten gibt oder Probleme bei Lohnansprüchen. Weiters zu klären ist: Bleibt man bis zum Ablauf der Kündigungsfrist im Unternehmen tätig oder wird man freigestellt? Bekommt man eine Abfindung und wie hoch fällt diese aus?

Wenn die Kündigung fix ist, ist der nächste Schritt, sich arbeitslos zu melden. Auch schon während der Kündigungsfrist. „Sobald man weiß, dass man die Stelle verlassen muss, soll man sich melden. Es könnten ansonsten Fristen übersehen werden bzw. bekommt man ja Hilfe und Informationen“, betont Kurt Eikemeier von der deutschen Bundesagentur für Arbeit.

Wichtig ist, die Kündigungsfrist bzw. die erste Zeit als Arbeitsloser für sich zu nutzen. Man muss aktiv bleiben. Wobei das oftmals leichter gesagt als getan ist. Die Versuchung ist groß, dass man einmal nichts macht oder auf Urlaub fährt. Dann besteht aber die Gefahr, dass man in ein Loch fällt“, sagt Karriereberater Christian Püttjer. Passivität oder gar Lethargie können die Folgen sein.

Gute Beispiele für die effiziente Überbrückung der Zeit wären der Besuch von Weiterbildungskursen und Schulungen. Man sollte sich auch klar machen, welche Fähigkeiten und Qualifikationen man besitzt bzw. welche verschiedenen Tätigkeiten man schon ausgeübt hat. „Außerdem sollte man seine Bewerbungsunterlagen wieder auf Vordermann bringen und aktualisieren“, sagt Eikemeier. Gute Helfer dabei sind Informationsbroschüren, wie Bewerbungsunterlagen aktuell auszusehen haben. „Ein aktuelles Zeugnis ist in den Unterlagen nicht nötig, da man ja gerade erst gekündigt worden ist. Dafür schreibt man eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit in den Lebenslauf“, sagt Püttjer. Oder man fügt ein Zwischenzeugnis bei, wenn man eines hat.

Gleichzeitig kann man auch sein persönliches Netzwerk um Mithilfe bei der Arbeitssuche bitten. Bei Freunden und Bekannten, die ebenfalls in der Branche sind, nachfragen, ob sie von offenen Stellen wissen. Aber nicht nur nachfragen, sondern auch selbst auf die Suche gehen. Ob in Printmedien oder online – Stellenanzeigen durchforsten, vorrangig von Fachmagazinen und den großen Tageszeitungen. „Man sollte aber auch selbst initiativ werden und Blindbewerbungen abschicken. Diese müssen aber sehr gut aufbereitet sein“, sagt Strnka. Besser wäre ein telefonisches Anfragen.

Eine Kündigung hat auch einen gewissen Lerneffekt zur Folge. Sie bietet nämlich die Chance, über sich selbst und über den Kündigungsgrund nachzudenken. „Normalerweise wird man nicht von heute auf morgen entlassen. Es zeichnet sich ab, wenn man die Stelle verliert“, betont Eikemeier. Es gibt Gespräche, in denen auf Schwächen oder Probleme hingewiesen wird. Mit diesen Ratschlägen und Hinweisen sollte man sich ernsthaft auseinandersetzen und Verbesserungsmöglichkeiten erkennen. Die Kündigung wird somit zum externen Anlass, sich intensiv mit sich selbst auseinanderzusetzen. Positiv daran: Zukünftige Probleme können so verhindert werden.

Wird man entlassen, kann man also durchaus Positives für sich mitnehmen. Vor allem wird man angeregt, über sich und die beruflichen Vorstellungen nachzudenken. Das ist das Entscheidende: Man muss wirklich wissen, was man will und sich dementsprechend vermarkten.

Statistik der Arbeitslosen im Gastgewerbe

Christian PüttjerFür eine Neuorientierung braucht es eine Bestandsaufnahme.
Christian Püttjer, Karriereberater

ROLLING PIN: Eine Kündigung ist oftmals der Anlass zu einer beruflichen Neuorientierung. Wie sollte man dabei vorgehen?
Christian Püttjer:
Das Wichtigste zu Beginn ist, dass man sich aufschreibt, welche Tätigkeiten man bis dato gemacht hat. Wie bei einem Brain Storming schreibt man einfach alles auf einen Zettel auf.

RP: Was wäre der nächste Schritt?
Püttjer:
Dann hebt man hervor, was gut war und was nicht. Also beispielsweise markiert man grün, was man gerne gemacht hat und rot, was nicht. Was man in Zukunft verstärkt machen möchte, kann man dann zum Beispiel in eine Tabelle übertragen.

RP: Man weiß, was man möchte. Wie kommt man zu diesen Stellen?
Püttjer:
Man spricht mit Freunden und Kollegen, wo so etwas möglich wäre. Andererseits schaut man auch Stellenanzeigen durch, wobei man besonders auf die angegebenen Tätigkeitsbeschreibungen achtet. Allerdings sollte klar sein: Es muss einen Bezug zu den bereits gemachten Tätigkeiten geben. Eine Wunschvorstellung alleine reicht nicht.

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