Bis zum 31.12.2005 waren Beihilfen des Arbeitgebers zur Geburt eines Kindes eines Arbeitnehmers bis zu einem Betrag von 315 Euro steuerfrei. Wurden Zwillinge oder Drillinge geboren wurde der Freibetrag jedem Kinde eingeräumt. Weiters stand der Freibetrag jedem Elternteil zu, auch wenn sie beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind. Überstieg die Beihilfe diesen Betrag, so muss dieser versteuert werden. Seit dem 1.1.2006 entfällt diese Regelung und alle Zuwendungen die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmen anlässlich der Geburt eines Kindes tätigt sind steuerpflichtig. Es gibt also keinen Freibetrag mehr.