Die Arbeitslosenversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Ihre Aufgaben der sind aktive die Arbeitsplatzförderung, die Zahlung von Leistungen an Arbeitslose sowie die Winterbauförderung. Der Beitragssatz beträgt 6,5 %. Verschiedene Beitragssätze wie zum Beispiel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Arbeitsförderung nicht gebräuchlich.