Finanzspritze für Ihre Bewerbung

Vorstellen lohnt sich! Denn für Bewerbungsmappen, Reisekosten, gefahrene Kilometer, Umzüge etc. gibt es Bares vom Arbeitsamt …
November 13, 2015

ein Haufen Geldscheine Wer zu sich selbst sagt: „Was soll ich denn beim Arbeitsamt?“, sollte diesen Gedanken wieder ganz schnell verwerfen. Denn der Gang zum Amt lohnt sich allemal, schließlich winkt für Jobsuchende einiges an finanziellen Förderungen. Zunächst gilt es einmal, sich als arbeitslos bzw. arbeitsuchend zu melden und ein anstehendes Bewerbungsgespräch sofort zu melden bzw. einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen. Wichtig ist, diesen Antrag im Vorhinein zu erledigen, denn rückwirkend kann nicht mehr kassiert werden. Einen Rechtsanspruch auf Förderungen gibt es dabei nicht, unter dem Titel „Freie Förderung“ haben die Sachbearbeiter (wenn sie wollen) aber viel Spielraum.

Beihilfen und Zuschüsse
Nun zum Wichtigsten: Welche Kosten werden einem Arbeitsuchenden nun ersetzt bzw. welche Förderungen gibt es…

 
ein Haufen Geldscheine Wer zu sich selbst sagt: „Was soll ich denn beim Arbeitsamt?“, sollte diesen Gedanken wieder ganz schnell verwerfen. Denn der Gang zum Amt lohnt sich allemal, schließlich winkt für Jobsuchende einiges an finanziellen Förderungen. Zunächst gilt es einmal, sich als arbeitslos bzw. arbeitsuchend zu melden und ein anstehendes Bewerbungsgespräch sofort zu melden bzw. einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen. Wichtig ist, diesen Antrag im Vorhinein zu erledigen, denn rückwirkend kann nicht mehr kassiert werden. Einen Rechtsanspruch auf Förderungen gibt es dabei nicht, unter dem Titel „Freie Förderung“ haben die Sachbearbeiter (wenn sie wollen) aber viel Spielraum.

Beihilfen und Zuschüsse
Nun zum Wichtigsten: Welche Kosten werden einem Arbeitsuchenden nun ersetzt bzw. welche Förderungen gibt es? Erstens: 5 Euro pro Bewerbung, maximal aber 260 Euro pro Jahr gibt es in Deutschland als allgemeinen Zuschuss, da Mappen, Porto bzw. professionelle Fotos ja durchaus teuer sind. Dieses Geld gibt es sogar für E-Mail-Bewerbungen.
Zweitens: Wenn man für ein Vorstellungsgespräch quer durchs Land reisen muss, übernimmt das deutsche Arbeitsamt die Reisekosten, wenn diese nicht vom einladenden Unternehmen bezahlt werden. Das Amt zahlt die Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel (niedrigste Preisklasse, Ermäßigungen müssen genutzt werden), Autofahrer können maximal 20 Cent pro gefahrenem Kilometer bekommen. Die maximale Grenze liegt allerdings bei 260 Euro für Hin- und Rückfahrt. In Österreich werden die An- und Abreisekosten in Form von Gutschriften für öffentliche Verkehrsmittel abgegolten, Kilometergeld gibt es aber keines.
Drittens: Sollte im Rahmen des Bewerbungsgespräches eine Übernachtung nicht vermeidbar sein (es fährt kein Zug bzw. keine Bahn mehr …), können sowohl in Deutschland als auch in Österreich die Kosten für das Hotel rückerstattet werden. Es sollte dann allerdings nicht der 5-Sterne-Luxustempel sein … Möglich ist eine Finanzspritze sogar bei Vorstellungen im Ausland – hierbei muss der Jobsuchende allerdings sehr deutlich und verständlich erklären, dass diese Reise unbedingt notwendig und sinnvoll ist.
Viertens: Für alle, die sich weiterbilden wollen, besteht die Chance, dass das Arbeitsamt über einen Bildungsgutschein die Kosten für Weiterbildungen komplett übernimmt (allerdings immer seltener). Einzige Bedingung: Durch diese Zusatzqualifikation muss der Arbeitsuchende seine Chancen auf einen Job erheblich verbessern. Übernommen werden die Lehrgangskosten bzw. die Unterbringung und Verpflegung vor Ort.
Fünftens: Hat man dann endlich seinen neuen Job gefunden, muss aber dafür in eine andere Stadt ziehen, sollte man in Deutschland auf jeden Fall eine Trennungskostenbeihilfe beantragen (bis zu 260 Euro bei doppelter Haushaltsführung) bzw. auch eine Umzugskostenbeihilfe (bis zu 4.500 Euro!). Auch in Österreich gibt es seit 1. 1. 2008 eine Übersiedlungsbeihilfe – bis zu
50 % der gesamten Speditionskosten werden übernommen. Außerdem kann man hier dank der Entfernungsbeihilfe für die Fahrt ein halbes Jahr (selten auf Antrag auch länger) einen Pendlerzuschuss vom Wohnort zur (weit entfernten) neuen Arbeitsstätte erhalten.
Fazit: Bewerben kostet nichts – im Gegenteil, es bringt vielleicht noch etwas in die eigene Tasche …

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