Es handelt sich um eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Bei einer Direktzusage gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine unmittelbare Leistungszusage. Die Direktzusage kann auch auf ausgewählte Mitarbeiter (zB leitende Angestellte) beschränkt werden. Ein Dritter wie zB eine Versicherung ist nicht dazwischen geschalten. Das bedeutet, der Arbeitgeber zahlt die Betriebsrente später selbst an den dann ehemaligen Arbeitnehmer aus. Der Arbeitgeber finanziert die Versorgungsleistungen in der Regel über Rückstellungen, die steuerrechtlich von Bedeutung sind. Er trägt das Risiko, das die gebildeten Rückstellungen ausreichen um die lebenslangen Renten bezahlen zu können. Allerdings kann der Arbeitgeber dieses Risiko mit einer Lebensversicherung des Arbeitnehmers abdecken.