Rückkehrgespräch nach Krankheit: Diese Fragen dürfen gestellt werden
Coronavirus und Grippewelle sorgen wieder einmal für vermehrte Krankenstände. Bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz ist es empfehlenswert, den Mitarbeitern ein Gespräch unter vier Augen anzubieten.
Gesetzlich ist ein Krankenrückkehrgespräch nicht vorgeschrieben. Seit 2004 gibt es allerdings das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das in Deutschland Pflicht ist. Hier geht es allerdings nur um längere Krankenstände. Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres insgesamt mindestens sechs Wochen erkrankt sind (es zählt die Summe der krankheitsbedingten Fehltage), haben Anspruch auf ein BEM-Verfahren. Ziel des BEM ist, frühzeitig zu klären, wie der Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten erhalten werden kann und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Coronavirus und Grippewelle sorgen wieder einmal für vermehrte Krankenstände. Bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz ist es empfehlenswert, den Mitarbeitern ein Gespräch unter vier Augen anzubieten.
Gesetzlich ist ein Krankenrückkehrgespräch nicht vorgeschrieben. Seit 2004 gibt es allerdings das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das in Deutschland Pflicht ist. Hier geht es allerdings nur um längere Krankenstände. Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres insgesamt mindestens sechs Wochen erkrankt sind (es zählt die Summe der krankheitsbedingten Fehltage), haben Anspruch auf ein BEM-Verfahren. Ziel des BEM ist, frühzeitig zu klären, wie der Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten erhalten werden kann und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Diese Fragen sind zulässig
Wichtig ist, Mitarbeitern klar zu kommunizieren, dass das Rückkehrgespräch kein Verhör und schon gar keine Bestrafung darstellt. Fragen zur Krankheit, die nichts mit der Arbeit oder der Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters zu tun haben, sind nicht zulässig. Es sollten auf alle Fälle die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gewahrt werden. Der Chef darf aber fragen, ob der Mitarbeiter wieder voll einsatzfähig ist, ob es betriebliche Ursachen für die Krankheit gab und ob durch Veränderungen am Arbeitsplatz Folgeerkrankungen vermieden werden können.
Es kann hilfreich sein, im Vorfeld zum Rückkehrgespräch einen Leitfaden oder eine Checkliste zu erstellen – eventuell in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Aber auch ohne sollte das Gespräch keine Hexerei sein, wenn man sich das Ziel vor Augen hält: Mitarbeitern gegenüber respektvoll aufzutreten und gemeinsam Lösungen für Probleme zu suchen.