Arbeiten in U.K.: FISH‘N CHIPS AND A PINT OF BEER
Jahrzehntelang hält sich nun schon das Gerücht, dass es um die britische Gastronomie nicht sonderlich gut bestellt ist – zu Unrecht wie mehrere Top-Gastronomiefachschulen in England, Schottland oder Irland und „best-sellende“ Köche (Jamie Oliver) beweisen! Ganz abgesehen davon, dass Fish & Chips gar nicht das englische Nationalgericht ist wie nun eine Untersuchung ergeben hat – zum Erstaunen der Briten selbst.Mehr noch: War man einmal in der Weltstadt London, kann man sich fast nicht „sattsehen und -essen“ bei so viel Auswahl an internationaler Küche und Hotels aller Kategorien. Dieses multikulturelle Land – alleu.
n Vorurteilen zum Trotz – eignet sich demnach hervorragend, um seinen (gastronomischen) Horizont zu erweitern und seine Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern.
Allgemeines
Jeder EU-Bürger darf in Großbritannien arbeiten und kann sich auf eigene Faust einen Job suchen. Auf dem Arbeitsmarkt darf er gegenüber englischen Arbeitsuchenden nicht benachteiligt werden. Für Großbritannien wird von EU-Bürgern selbstverständlich weder eine Einreisegenehmigung (visa), eine Aufenthaltsgenehmigung (residence permit) noch eine Arbeitserlaubnis (work permit) benötigt. Es besteht nicht einmal eine Meldepflicht bei den britischen Behörden, selbst wenn der Aufenthalt länger als sechs Monate dauert, allerdings ist es doch ratsam, sich eine Meldebestätigung zu besorgen.
Der britische Arbeitsmarkt besitzt vor allem auf dem Sektor der Informationstechnologie immer noch gute Perspektiven. Gesucht werden außerdem Bank- und Versicherungsangestellte, Ärzte und Pflegepersonal für das Gesundheitswesen sowie Call-Center-Mitarbeiter. Auch die Betriebe aus den Bereichen Hotellerie und Gastronomie haben regelmäßig Saisonarbeitsplätze und Positionen im mittleren und hohen Management zu vergeben. Voraussetzung für den beruflichen Einstieg sind allerdings gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift.
Jobsuche und Bewerbung
Bei der Jobsuche können Interessenten genauso wie im eigenen Heimatland vorgehen: In jeder größeren Stadt gibt es Arbeitsämter (Jobcenter), die Arbeitsuchende unterstützen, sowie private Vermittlungsagenturen (Employment Agencies/Personnel Consultants). Die regionale und überregionale Tagespresse sowie diverse einschlägige Wochenzeitschriften („The Guardian“, „The Independent“, „The Daily Telegraph“, „The Times“, „The Economist“ und „The Financial Times“) offerieren Stellenangebote für höher qualifizierte Bewerber. Speziell für Jobs in der Gastronomie bieten das Internet und Fachmagazine ausgezeichnete Angebote – außerdem hat man den Vorteil, bereits vom Heimatland aus suchen zu können.
Die Jobsuche über eine britische Vermittlungsagentur ist relativ bequem, allerdings ist eine Vermittlungsgebühr zu bezahlen – diese wird über den Lohn abgerechnet, ein Vorteil, da man die Gebühr nicht bar vor Ort bezahlen muss.
Zu einer positiven Vermittlung gehört auch das obligatorische einseitige Bewerbungsschreiben in möglichst perfektem Englisch und ein tabellarischer Lebenslauf (beginnend mit den aktuellsten Daten). Neuere Zeugnisse und Diplome machen nur Sinn, wenn sie zuvor ins Englische übersetzt wurden. Dabei sollte auch daran gedacht werden, dass die englische Notengebung nicht mit der deutschen übereinstimmt.
Arbeitsbedingungen
Sollten Sie mit Ihren Unterlagen das Interesse des Arbeitgebers geweckt haben, wird er Ihnen einen weiteren Personal-Fragebogen zusenden und Sie daraufhin zu einem Vorstellungsgespräch einladen.
In den meisten Betrieben werden 37,5 bis 40 Stunden pro Woche gearbeitet, einer bis zwei Tage pro Woche sind frei. Der Urlaubsanspruch beträgt im Allgemeinen vier Wochen pro Jahr. Es gibt einen gesetzlichen Mindeststundenlohn, der für mindestens 18-Jährige bei ca. 5 Euro pro Stunde und für mindestens 21-Jährige bei ca. 6 Euro liegt. Die genauen Konditionen sind in einem Arbeitsvertrag auszuhandeln.
Eine Ausnahme in jeder Hinsicht ist London: dort kann bedingt durch sehr hohe Lebenshaltungskosten (Wohnen ist fast unerschwinglich) auch mehr Geld verlangt werden. Die niedrigeren Löhne werden teilweise durch geringere Steuer- und Sozialabgaben aufgefangen.
Eine Erwerbstätigkeit ist auch in Großbritannien sozialversicherungspflichtig. Arbeitnehmer lassen sich beim örtlichen Sozialamt (Department of Social Security) registrieren und bekommen ihre Sozialversicherungsnummer (National Insurance Number). Diese muss dem jeweiligen Arbeitgeber mitgeteilt werden. Wer unter 67 Pfund (1 Engl. Pfund = rund 1,70 Euro) die Woche verdient, bleibt sozialversicherungsfrei.
Als ArbeitnehmerIn in Großbritannien nehmen Sie kostenlos am staatlichen Gesundheitssystem (National Health Service) teil und benötigen keine eigene Krankenversicherung. Zusatzversicherungen schaden auf keinen Fall, manche Arbeitgeber zahlen hierfür einen Zuschuss.
Solange man bei den Eltern mitversichert ist und seinen Hauptwohnsitz weiterhin in Österreich hat, gilt diese Krankenversicherung innerhalb der gesamten EU. Eine Rücksprache mit der eigenen Krankenversicherung vor Antritt des Jobs ist auf alle Fälle anzuraten.
Für die Entschlossenen
Wagt man den Sprung über den Ärmelkanal, wird der Kontinentaleuropäer den Briten möglicherweise etwas „gewöhnungsbedürftig“ finden: Sei es der Umstand, dass man sich gerne anstellt (die berühmte Queue) oder einen anfänglich kühlen Umgang pflegt. Sei es der penible „dressing-code“ in der Arbeit oder die Begeisterung über das Wetter zu sprechen, oder eben die Liebe zur „eigenen“ Gastronomie.
Aber: Die drei Länder – England, Schottland, Wales – bieten tatsächlich eine immense Vielfalt. Die spürbaren Unterschiede in Kultur und Geschichte, stets wechselnde Landschaftseindrücke und Ortsbilder machen eine Reise auf der großen britischen Insel so spannend und gerade die kleinen Eigenheiten der Briten machen sie sympathisch. Und spätestens nach einigen Pints in einem Pub fühlt man sich fast wie zu Hause.
Kleine Checkliste
Bevor Sie eine Arbeit in Großbritannien annehmen, achten Sie bitte darauf,
- dass Sie über einen gültigen EU-Pass oder Personalausweis verfügen;
- dass Sie die Bedingungen des Arbeitsvertrags verstehen und beispielsweise wissen, wann und wie der Lohn ausgezahlt wird;
- dass Sie wissen, welche Vorkehrungen Sie für die Reise Sie treffen müssen und wer für Ihre Reisekosten aufkommt (Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber);
- dass Sie sich eine Unterkunft besorgt haben bzw. dies vom Arbeitgeber übernommen wird;
- dass Sie sich über das Thema Krankenversicherung informiert haben;
- dass Sie genug Geld haben, um über die Runden zu kommen, bis Sie Ihren Lohn ausgezahlt bekommen, oder um nötigenfalls nach Hause zurückzukehren.
Eventell hilfreich:
www.rec.uk.com Liste von Vermittlungsagenturen
www.inlandrevenue.gov.uk Britisches Finanzamt
www.dss.gov.uk/ba Britische Sozialversicherung
www.opportunities.co.uk GB, Jobangebote
www.monster.co.uk GB, Jobangebote
www.gradunet.co.uk GB, Jobangebote
www.the-times.co.uk The Times
www.jobsunlimited.co.uk The Guardian/The Observer online-jobs
www.telegraph.co.uk The Telegraph
www.timeplan.com
www.londonnet.co.uk/ln/guide/accomm Wohnungssuche