Arbeiten in der Schweiz
Doch die Eidgenossenschaft bietet weitaus mehr als diese Stereotypen: In der Schweiz zu arbeiten ist wegen der guten Bezahlung noch immer eine attraktive Sache, denn sie ist ein moderner Industriestaat mit stabiler Wirtschaft – auch wenn in letzter Zeit die EU-Konjunkturschwäche etwas auf die Schweiz abfärbt. Feste Standbeine sind die Nahrungsmittelindustrie, das Banken- und Versicherungsgewerbe sowie der Tourismus. Die wirtschaftliche Landschaft ist geprägt durch eine Vielzahl kleiner und mittlerer Betriebe. Da die Schweiz in hohem Maße von Importen abhängig ist, eigene Produkte wiederrum stark exportiert und auch die Finanzbranche international ausgerichtet ist, wurde und wird seit den Siebzigern eine zunehmende Zahl von ausländischen Arbeitnehmern angezogen.
Gesucht werden vorwiegend hoch qualifizierte Fachkräfte, die branchenspezifisch zum Einsatz kommen. So haben IT-Spezialisten, Mediziner, Finanzfachleute, Köche und andere gastronomische Berufe gute Aussichten auf dem Stellenmarkt. Doch eines vorweg: Hohes gesellschaftliches Ansehen darf man sich als Koch/Kellner nicht erwarten, dafür haben die Schweizer (noch immer) zu große Vorurteile gegenüber Fremdarbeitern. Als Manager in einem Hotel ist die Akzeptanz höher, mag sein, dass dies am Berufstitel liegt.
Die meisten Schweizer sind mehrsprachig und auch ausländische Bewerber sollten möglichst mehrere Sprachen beherrschen. Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sind die 4 offiziellen Amtssprachen. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie von Schweizern ob ihrer guten Deutschkenntnisse gelobt werden – Schweizer glauben anscheinend noch immer, dass Gastrofachkräfte aus Osteuropa kommen. Weiters müssen Sie sich an gewissen Eigenheiten der Schweizer Sprache gewöhnen: So ist „eine Stange“ z.B. ein kleines Bier, eine Stange tempo wird nicht schnell sondern temperiert serviert!
„S’hätt solangs hätt“
In der Schweiz zu arbeiten gestaltet sich bedeutend schwieriger als in den anderen europäischen Ländern, da die Schweiz weder Mitglied in der EU noch im Europäischen Wirtschaftsraum ist. Seit Juni 2002 ist der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt für EU-Bürger jedoch erheblich erleichtert worden, weitere Änderungen folgen noch bis 2007. Eine Aufenthaltsbewilligung und Arbeitserlaubnis ist dennoch erforderlich und kann über den normalen Behördengang sowie neuerdings im Internet beantragt werden.
Fahren Sie direkt in die Schweiz auf Jobsuche, so benötigen Sie in den ersten drei Monaten zur Stellensuche keine Aufenthaltsbewilligung. Stelleninserate finden Sie sowohl in Online-Jobbörsen (www.rollingpin.at) als auch in den großen Tageszeitungen.
Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber für Sie ein Gesuch für eine Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde einreichen. Die Arbeitsbewilligung muss vorliegen, bevor Sie Ihre Stelle in der Schweiz antreten. Sie berechtigt zum Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung, die in der Regel einmal pro Jahr erneuert werden muss.
Die Schweiz unterscheidet momentan zwei verschiedene Arten von Arbeitsbewilligungen: Einerseits „Stagiaires“ – Bewilligung für ArbeitnehmerInnen zwischen 18 und 30 Jahren mit abgeschlossener Lehre oder entsprechender Schulausbildung. Die Bewilligung ist vorerst für 4 Monate gültig, kann aber auf maximal 18 Monate verlängert werden.
Andererseits werden „permanente“ Arbeitsbewilligungen (A, B, C) ausgestellt: Die ArbeitnehmerInnen starten mit der Arbeitsbewilligung „A“ (Saisonnier Bewilligung), die für 9 Monate gültig ist. Nach 4 Jahren Arbeitsaufenthalt erhält man die Arbeitsbewilligung „B“, die zum unbefristeten Arbeitsaufenthalt in der Schweiz berechtigt.
Nach einem 10-jährigen Arbeitsaufenthalt erhält man die Niederlassungsbewilligung „C“, die eine arbeitsrechtliche Gleichbehandlung mit Schweizer StaatsbürgerInnen gewährleistet.
Wenn Ihre Arbeitsstelle in der Schweiz liegt, Sie dort aber nicht wohnen, dann benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung. Auch diese muss von Ihrem Arbeitgeber bei der zuständigen kantonalen Behörde vor Stellenantritt beantragt werden.
Wollen Sie als Selbstständiger in der Schweiz arbeiten, erhalten Sie für die sog. Einrichtungszeit eine befristete Aufenthaltsbewilligung von sechs Monaten. Nach Ablauf der Einrichtungszeit haben Sie Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung von fünf Jahren, sofern Sie nachweisen können, dass Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Bei der Entscheidung über eine Aufenthaltsbewilligung sind ausschließlich kantonale Gesichtspunkte entscheidend, hier insbesondere die Lage auf dem Arbeitsmarkt und die vorgeschriebenen Kontingente zur Zulassung ausländischer Arbeitnehmer.
Generell wird eine Bewilligung dann erteilt, wenn ein schweizerischer Mitbewerber die geforderten Voraussetzungen nicht in demselben Umfang erfüllt. Die Bedarfssituation unterscheidet sich jedoch stark hinsichtlich der betroffenen Berufsgruppen – was sich in der Gastronomie positiv auswirkt: Nach wie vor sind Gastrojobs unter Schweizern unbeliebt und so gibt es trotz der hohen Einstiegshürden doch relativ viele ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz.
„Stutz und Stein“3 – das zählt!
Die Wochenarbeitszeit in der Schweiz liegt über der in Deutschland und Österreich üblichen: durchschnittlich rund 42 Stunden – in der Praxis oft noch mehr.
Einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer wie in Deutschland oder Österreich gibt es in vergleichbarer Form nicht, ebenso wenig Gewerkschaften.
Der Urlaubsanspruch ist in der Schweiz gesetzlich verankert:
mindestens vier Wochen im Jahr können vom Arbeitnehmer beansprucht werden. Viele Unternehmen garantieren jedoch einen höheren Urlaubsanspruch – doch auch hier weicht die Theorie von der Praxis ab.
Sozial- und Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch, auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung ist in der Schweiz für jeden Arbeitnehmer verpflichtend.
Die Versicherungsmodalitäten unterscheiden sich in den Bereichen ärztliche Behandlung, stationäre Krankenhausaufenthalte und Tagegeldzahlung, denn die Versicherten müssen sich grundsätzlich an den Kosten beteiligen. Es kann sich also lohnen, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Interview mit Urs Schaffer
info@schaffer-consulting.ch
www.schaffer-consulting.ch
RP: Herr Schaffer, Sie haben sich mit der „Schaffer Consulting GmbH“ einen erfolgreichen Namen gemacht. Haben Sie einfach nur mehr gearbeitet, hatten ein gutes Händchen oder führen Sie es auf Ihre Ausbildung zurück?
US: Sie können mit einem kleinen Unternehmen nur Erfolg haben, wenn Sie sich in einer absoluten Nische hoch spezialisieren. Zudem braucht es sehr, sehr viel Power und Durchsetzungsvermögen. Ich habe mich auf F&B-Management spezialisiert und mir in diesem Bereich eine einzigartige Position erarbeitet.
RP: Man kennt die Schweiz als Land der Banken, des Käses und der Schokolade, die Schweizer gelten als etwas eigensinnig. Wie wirkt die Schweiz diesem Klischee entgegen?
US: Wir haben sicher traditionelle Werte und unser politisches System ist, vorsichtig gesagt, nicht unbedingt dynamisch. Beides kann nach außen falsche Vorstellungen wecken. Ich denke aber, dass unsere Tourismus-, Hotellerie- und Gastronomieverbände sehr viel tun, um dieses Klischee zu ändern.
RP: Welche grundsätzlichen Tipps können Sie jungen Menschen geben, die in der Schweiz arbeiten wollen?
US: Sie sollen ihren zukünftigen Arbeitgeber sehr sorgfältig aussuchen und nicht den ersten Besten nehmen. Wie überall gibt es auch bei uns schwarze Schafe, aber es gibt eben auch Betriebe, wo man enorm viel lernen kann und das ist ja für junge Berufsleute ganz wichtig.
RP: Welche positiven oder negativen Auswirkungen wird die neue Gesetzgebung punkto Arbeitsbewilligungen in der Schweiz haben?
US: Ich denke, dass sich kaum große Veränderungen abzeichnen werden. Die Schweiz hat einen stark regulierten Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitskräfte, da wird sich auch in Zukunft nicht viel daran ändern.
RP: Glauben Sie, dass einige Jahre Arbeit in der Schweiz eine grundsätzliche Veränderung oder Verbesserung in Hinblick auf die eigene Einstellung zu einem Job in der Gastronomie/Hotellerie bringen?
US: In unserer Branche ist Auslandserfahrung DER Schlüssel zum Erfolg. Junge Leute müssen unbedingt weltweite Erfahrungen sammeln. Die Schweiz hat jungen, aufstrebenden Berufsleuten sicher vieles zu bieten.
RP: Was sind Ihre Herausforderungen in der Gegenwart, betrifft Sie die allgemeine wirtschaftliche Stagnation oder können Sie ihr Positives abgewinnen?
US: Die wirtschaftliche Stagnation hat einen großen Vorteil, sie trennt die Spreu vom Weizen! Kreative Betriebe mit einer zukunftsorientierten Führung wachsen auch in schwierigen Zeiten, sie nutzen das Umfeld um unnötigen Balast loszuwerden und am eigenen Produkt noch intensiver zu arbeiten. Krisen stellen auch immer große Chancen dar.
RP: Ist es schwierig neue bzw. gute Mitarbeiter für Schweizer Unternehmen zu finden? Worauf legen Sie bei der Rekrutierung persönlich Wert?
US: Gute Mitarbeiter kennen ihren Wert und suchen sich die Betriebe, wo sie lernen und wachsen können. Wenn es Ihnen gelingt ein Umfeld im Betrieb zu gestalten, das jungen Leuten Chancen für Wachstum, Aus- und Weiterbildung bietet, werden Sie nie Probleme bei der Rekrutierung haben. Mir persönlich ist das Wichtigste, dass die „Chemie“ zwischen dem Mitarbeiter und dem Team stimmt. Das ist mir wichtiger als Fachtechnik, denn diese kann man einem Mitarbeiter beibringen.
RP: Warum war es lange Zeit so (und ist es teilweise noch immer), dass in der Schweiz vor allem „Ausländer“ in der Gastronomie und im Tourismus arbeiten? Verdient man in dieser Sparte für Schweizer Verhältnisse zu wenig oder gibt es dafür andere Gründe?
US: Das hat einen ganz einfachen Grund: der Schweizer dient nicht gerne! Er hat schlicht kein Flair (oder keine Gene…) die ihn dafür prädestinieren würden. Der große Erfolg z.B der österreichischen Gastronomie und Hotellerie beruht aber genau auf einer positiven Einstellung zum „Dienen“ am Gast.
RP: Zum Abschluss: Haben Sie ein persönliches Motto?
US: „Carpe diem“ – nutze den Tag!
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