Gastronomie in Österreich erhält für Dezember 50 Prozent Umsatzentschädigung
Gastronomie darf am 7. Januar 2021 wieder öffnen
Die Gastronomie bleibt in Österreich auch nach Ende des zweiten Corona-Lockdowns geschlossen. Das verkündete soeben die Bundesregierung in der langerwarteten Pressekonferenz im Anschluss an den Ministerrat. Damit bestätigen sich – erwartungsgemäß – die Gerüchte der letzten Tage.
Konkret steht nun fest: Die Gastronomie bleibt bis und mit 6. Januar geschlossen und darf ab 7. Januar wieder öffnen – „unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen“, wie betont wird. Dasselbe gilt auch für Beherbergungsbetriebe.
Umsatzentschädigung von 50 Prozent
Die bis dato großzügigen Entschädigungen von 80 Prozent – wie sie für den November noch galten – betragen für Dezember 50 Prozent (im Vergleich zu den Umsatzzahlen von Dezember 2019). Bedenkt man, dass beispielsweise der Handel im November mit 20 bis 60 Prozent entschädigt worden ist, dann gehört die Gastronomie weiterhin zu den bestentschädigsten Branchen in Österreich.
Die hohen Dezember-Umsätze der österreichischen Gastronomie bedingten natürlich auch hohe Personal- und Warenbeschaffungskosten. Dadurch, dass sich diese durch Kurzarbeit und der Lockdown-Schließung in diesem Monat auf ein Minimum beschränken, stellen die 50 Prozent Umsatzentschädigung ein Polster dar, mit dem das Schlimmste jedenfalls verhindert werden sollte.
Die Abholung von Speisen ist im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr erlaubt. Das gesamte Tourismusangebot jedenfalls werde im Januar langsam wieder hochgefahren. Ski-Fahren beispielsweise wird jedoch ab den 24. Dezember wieder erlaubt sein. Wie die ZiB berichtete, werde es zum gesamten Tourismusangebot einen „Stufenplan“ geben, der bereits in Ausarbeitung sei.