Gastro-Aus für Gesichtsvisiere
Mit der neuen Corona Verordnung kommt auch das Aus für die Gesichtsvisiere, die speziell in der Gastronomie gern genutzt wurden. Das bestätigte Gesundheitsminister Rudolf Anschober heute am Rande einer Pressekonferenz. Außerdem fix – die Ein-Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum und im Freien ist wieder einzuhalten.
Seit der Einführung der Maskenpflicht im April, sind Gesichtsvisiere eine willkommene Alternative zu voll schließenden Masken. Speziell für Angestellte in Branchen wie der Gastronomie und dem Einzelhandel bieten sie großer Erleichterung, weil sie die Sauerstoffaufnahme nicht sonderlich einschränken.
Schon lange ist die Wirksamkeit der nur zu gerne getragenen Gesichtsvisiere allerdings auch umstritten. Neuere Studien belegen nun sogar einen geringeren Schutz durch die Visiere. Die aerosolhemmende Wirkung komme einfach nicht an jene der schließenden Masken heran. Für Spartenobmann der Gastronomie, Martin Pulker, sei klar, dass darauf reagiert werden muss.
Entwöhnungszeit inklusive
„Die Verordnung wird eine Regelung, was die Gesichtsschilder betrifft, beinhalten, allerdings auch mit einer Übergangsphase.“, so Anschober. Das Verbot von Gesichtsvisieren wird also nicht mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung mit Freitag 00:00 Uhr schlagend, sondern langsam auslaufen. Ebenso aufatmen können Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine schließende Maske tragen können wie beispielsweise Asthmatiker.