Expedia straft Hotels ohne Best-Preis

Oberlandesgericht Düsseldorf: Die Berufungsklage des Hotelverbands Deutschland (IHA) wurde abgewiesen – Expedia darf Hotels im Listing benachteiligen.
Dezember 5, 2017 | Fotos: Shutterstock

Die Buchungsplattform Expedia ist eine der größten Online-Buchungsportale weltweit und spielt für viele Personen (nicht nur) in Deutschland eine große Rolle, wenn es um die Urlaubsbuchung geht. Da Expedia Hotels durch „Dimming“ (diese Praxis beschreibt das Ausblenden der Fotos und Bewertungen bestimmter Hotels auf der Website) im Listing verbirgt, hat der Hotelverband Deutschland nun Berufungsklage eingelegt. Diese wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch abgewiesen.

Der Grund: Expedia habe lediglich 30 % Marktanteil und falle somit in den Anwendungsbereich der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung, so die Presse des IHA. Des Weiteren hält der OLG Düsseldorf Expedia für zu unbedeutend, um wettbewerbswidrig handeln zu können.

Expedia straft Hotels

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf dürfte jedoch auch für die Buchungsplattform unbefriedigend sein, denn sollte Expedia die Marktanteilsschwelle von 30 % überschreiten und die engen Best-Preis-Klauseln beibehalten, so beginge das Unternehmen eine vorsätzliche Kartellordnungswidrigkeit. Folglich wäre ein Bußgeld in der Höhe von 10 % des Konzernumsatzes zu bezahlen.

Mit der Entscheidung des OLG will sich der Hotelverband Deutschland jedenfalls nicht zufrieden geben. Die wettbewerbsschädliche Entscheidung soll angefochten und weitere Rechtsmittel in Bewegung bringen.

Der Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland ist ein Branchenverband der Hotellerie in Deutschland, welcher ca. 1.300 Häuser zählt. Diese finden sich in den unterschiedlichsten Kategorien, wie zum Beispiel Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie. Der Branchenverband vertritt die deutsche und europäische Hotellerie in ihren Interessen.

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