3G am Arbeitsplatz kommt auch in Österreich
Freie Bahn für die 3G-Regel am Arbeitsplatz. In den nächsten Tagen soll die Verordnung kommen, die die Details regeln soll. Arbeitnehmer in Österreich dürfen demnach künftig nur mehr geimpft, genesen oder getestet auf die Arbeitsstätte betreten, wenn sie im Job mit anderen Personen in Kontakt stehen. Die SPÖ, die den Beschluss im Bundesrat durch ein Veto verzögern hätte können, wird die Verordnung nicht blockieren, hieß es in einer Aussendung am Dienstag.
Freie Bahn für die 3G-Regel am Arbeitsplatz. In den nächsten Tagen soll die Verordnung kommen, die die Details regeln soll. Arbeitnehmer in Österreich dürfen demnach künftig nur mehr geimpft, genesen oder getestet auf die Arbeitsstätte betreten, wenn sie im Job mit anderen Personen in Kontakt stehen. Die SPÖ, die den Beschluss im Bundesrat durch ein Veto verzögern hätte können, wird die Verordnung nicht blockieren, hieß es in einer Aussendung am Dienstag.
Maskenpflicht fraglich
Ob eine Maskenpflicht für ungeimpfte, «nur» getestete Arbeitnehmer kommt, ist noch unklar. Generell werde gerade darüber verhandelt, in welchen Bereichen die Maskenpflicht bleibt. Fix ist, dass eine Impfung, eine Genesung in den vergangenen sechs Monaten oder ein aktueller Coronatest nötig sein wird, um den Arbeitsplatz zu betreten, sofern man dort in Kontakt mit anderen Menschen kommt.
Betriebliche Tests bleiben auch nach Oktober kostenlos. Das hat die SPÖ im Gegenzug zu ihrer Zustimmung zum Gesetzesentwurf erreicht.
Fast fünf Millionen Todesfälle
Kritik an der Verordnung kommt von der freiheitlichen Opposition. Die Maßnahme diene nur dazu, den indirekten Impfdruck weiter zu erhöhen, meint Herbert Kickl. Tatsächlich ist die Zahl der Impfwilligen in Österreich noch besorgniserregend niedrig. Nur etwa 65 Prozent der Gesamtbevölkerung haben bereits mindestens eine Impfdosis erhalten. In Österreich sind bisher mehr als 11.000 Menschen in Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben, weltweit laut Statista 4.9 Millionen.
Kein Lohn für 3G-Verweigerer
Wenn ein Mitarbeiter sich weigert, der 3G-Regel in der Firma nachzukommen, müsse ihm im entsprechenden Zeitraum kein Lohn gezahlt werden, wird Arbeitsrechtsprofessor Franz Marhold von der WU in der Presse zitiert. Davor müsse jedoch geprüft werden, ob die Arbeit auch im Homeoffice erledigt werden kann. Keine Option jedenfalls für Mitarbeiter der Gastronomie und Hotellerie.