Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, die auf einer gesetzlichen Grundlage eine sozial Sicherung für die Bevölkerung darstellt. Sinn ist, es Personen eine Versicherung zu ermöglichen, die bei privaten Versicherungen nicht oder nur zu sehr hohen Tarifen aufgenommen würden. Die Sozialversicherung gliedert sich in die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung. Die Beitrage, die die Versicherten zu zahlen haben richten sich nach den Bruttolöhnen und – gehältern und werden durch den Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt. Auf die Leistungen der Sozialversicherung besteht grundsätzlich ein Rechtanspruch. Sie richten sich nach erworbenen Ansprüchen (z.B. bei Renten oder Krankengeld) oder nach Eintritt des Versicherungsfalles.