NETTOLOHN

November 13, 2015

Gegenstand des Arbeitsvertrages ist der Bruttolohn. Er beinhaltet alle Steuern und Sozialabgaben, die der Arbeitgeber einbehält und an die zuständigen Stellen abgibt. Der verbleibende Lohn ist der Nettolohn, den der Arbeitnehmer überwiesen bekommt. Es ist auch möglich in der arbeitsrechtlichen Lohnvereinbarung den Nettolohn zu wählen. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber einen bestimmten Lohn auszubezahlen, von dem keine Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und ggf. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung mehr abgezogen werden.

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