MUTTERSCHAFTSGELD

November 13, 2015

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen laut Mutterschutzgesetz besondern Schutz und dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld, was beantragt werden muss. Voraussetzung ist, dass die schwangere Arbeitnehmerin krankenversichert ist. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Die Differenz zum Einkommen wird vom Arbeitgeber bezahlt

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