Das Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die bei Fahrten im Zuge einer Dienstreise mit dem privaten PKW anfallen. Es unterliegt keine Steuerpflicht, wenn Unterlagen (Fahrtenbuch) zum Nachweis der gefahren Kilometer vorliegen. Durch das Kilometergeld werden neben den Treibstoffkosten auch andere Faktoren, wie zB Abschreibung / Wertverlust, Wartungen und Reparaturen, Zusatzausrüstungen und Versicherungsbeiträge, Steuern (etwa auch die Autobahn-Vignette) und Gebühren mitberücksichtigt. Derzeit betragen die Sätze für das amtliche Kilometergeld für PKW und Kombi 0,38 Euro/km, für Mopeds und Motorräder mit einem Hubraum bis 250 ccm 0,12 Euro/km, für Motorräder über einem Hubraum von 250 qcm 0,22 Euro/km und für mitreisende Personen 0,05 Euro/km.