Die Kosten für die Fahrt des Arbeitsnehmers zur Arbeitsstätte können vom Arbeitgeber übernommen werden. Der Arbeitgeber kann den Fahrtkostenzuschuss mit 15 % pauschal versteuern. Das hat dann den Vorteil, dass dieser Betrag nicht als Arbeitslohn zu versteuern ist und somit sozialversicherungsfrei ist.