Erziehungsurlaub ist eine besondere Art von Urlaub, die dazu dient ein Kind zu erziehen oder zu betreuen. Er kann von jedem Elternteil in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch besteht bis zum 3. Lebensjahrs des Kindes. Es ist auch zulässig den Erziehungsurlaub im Zuge eines Arbeitgeberwechsles aufzuteilen. Während dem Erziehungsurlaub bleibt die gesetzliche Krankenversicherung beitragsfrei bestehen. Außerdem ist eine Teilzeitbeschäftigung zulässig, sofern sie nicht mehr als 19 Stunden Arbeit beträgt. Diese wird steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich jedoch wie eine normale Beschäftigung gehandhabt.