Erziehungsgeld ist eine Ausgleichsleistung, die ein Elternteil für die Erziehung eines Kindes bekommt. Man erhält es, wenn man keine volle Erwerbstätigkeit ausübt, also nur Teilzeit arbeitet und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Das Erziehungsgeld ist steuerfrei und auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Es gibt zwei Arten der Ausbezahlung, wovon man sich für eine entscheiden kann. Man erhält maximal 12 Monate je 450 Euro oder für 24 Monate maximal 300 Euro pro Monat.