In den letzten Ausgaben haben wir Sie bereits über die Teile A bis C – die investiven Maßnahmen und die Regelungen bezüglich Beratungs- und Ausbildungsförderung und Kooperationsförderung der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. informiert.
Dabei ist die Steigerung der Qualität eines konkurrenzfähigen betrieblichen Angebotes im Rahmen einer sozial-, umwelt- und raumverträglichen Tourismuspolitik wesentliche Voraussetzung. Qualitätsorientierung sowie ökologische und regionalpolitische Aspekte bestimmen die Förderpolitik ebenso.
Die Teile D und E des Förderungsprogramms der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. befassen sich mit Restrukturierungsmaßnahmen, sowie Unternehmensneugründungen und -übernahmen.
Mit diesem Teil des Förderungsprogramms werden Klein- und Mittelunternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen unterstützt und es wird versucht, zu Neugründungen bzw. Übernahmen von wettbewerbsfähigen Klein- und Mittelbetrieben zu animieren. Gefördert werden physische und juristische Personen, Personengesellschaften, Erwerbsgesellschaften und sonstige Rechtsträger, soweit die Eigenschaften für Klein- und Mittelbetriebe zutreffen, sowie Personengesellschaften und Erwerbsgesellschaften, soweit an der Gesellschaft ein Jungunternehmer mit mindestens 25% beteiligt ist.
Der Gründer muss über eine Eigenkapitalbasis von mindestens 30% der Gesamtkosten verfügen und der geplante Jahresumsatz muss zumindest € 150.000,- betragen, soll aber nicht über € 1 Mio. liegen.
Die Förderungen konzentrieren sind auf die Kosten des Sanierungskonzeptes oder der Coachingleistungen und die materielle Hilfestellung bei nach Sanierung verbleibenden Verbindlichkeiten. Weiters trägt das jeweilige Bundesland auch teilweise die Gründungs- und Startkosten, sowie die Kosten der Ingangsetzung des Betriebes mit.
Die Unterstützung bewegt sich in einem Rahmen von Zinszuschüssen von max. 2% für Langzeitdarlehen oder Beteiligungen (mit einigen Bundesländern wurden Verstärkeraktionen zur Unternehmenssanierung vereinbart) und Übernahme der Kosten des Sanierungskonzeptes oder von Coachingleistungen.
Langzeitdarlehen sollen den Umfang von 40% der gesamten Fremdfinanzierung nicht überschreiten und als Obergrenze gilt ein Langzeitdarlehen bzw. eine Beteiligung von € 2 Mio. Als Untergrenze gilt ein Langzeitdarlehen bzw. eine Beteiligung von € 100.000,–.
Firmenneugründungen und -übernahmen betreffend erhält man einen Einmalzuschuss in Höhe von maximal 25% der Gründungs-, Start- und Ingangsetzungskosten. Die Untergrenze liegt hier bei € 1.000,- und die Obergrenze bei € 20.000,-.
Mit diesem umfangreichen Programm wird der österreichischen Gastronomie auf allen Ebenen die Möglichkeit gegeben, sich den neuen Trends anzupassen und somit werden Österreichs vielfältige touristische Möglichkeiten noch besser ausgeschöpft.
Zusammenfassung:
Förderungsprogramm:
Restrukturierungsmaßnahmen
Unternehmensneugründungen und -übernahmen
Voraussetzung:
Eigenkapitalbasis: mind. 30%
Beteiligung von Jungunternehmer: mind. 25%
Jahresumsatz: mind. € 150.000, max. € 1 Mio.
Was wird gefördert?
Förderungsgegenstand:
Kosten für Sanierungskonzepte, Coachingleistungen, Beratungsleistungen
Zinszuschüsse (max. 2%)
Kontakt/Einreichung
Österreichische Hotel- und Tourismus GesmbH
Parkring 12a, A-1011 Wien
Österreich
Tel. +43 (0)1 51530
Fax: +43 (0)1 51530-30
Email: oeht@oeht.at