Der Weg zu Top-Mitarbeitern
Aines der obersten Ziele eines Unternehmens sollte sein, motivierte und qualifizierte Mitarbeiter zu finden und in weiterer Folge auch zu halten, zumal ein gutes Team das wichtigste Kapital eines Unternehmens ist. Diese Artikelserie soll allen Stellenanbietern vor Augen führen, wie sie dies am besten bewerkstelligen und welche Tricks sie anwenden können, um die Auswahlverfahren zu optimieren und sich und ihren Betrieb als Dienstgeber attraktiver für Stellensuchende zu machen.
Wir wollen auch in diesem vierten Teil unserer Serie nicht verabsäumen, darauf hinzuweisen, dass man sich viel Zeit und Mühe sparen kann, indem man sich in dieser Angelegenheit an kompetente Fachleute wendet und ein Inserat in einem renommierten Magazin schaltet! Rolling Pin – Jobs & Business bietet sich hierfür als verlässlicher Partner an, zumal sämtliche Stellenpositionen in gedruckter Form mit einer Auflage von durchschnittlich 25.000 Stück pro Ausgabe erscheinen und das Internetportal www.rollingpin.at monatlich von rund 60.000 Personen besucht wird, die weit über 700.000 Seiten aufrufen. Aufgrund dieser Tatsache konnte Rolling Pin – Jobs & Business seinen Inserenten im Jahr 2005 mehr als 65.000 Bewerbungen vermitteln!
Die Bedeutung eines konkreten Anforderungsprofils
Die Suche nach motivierten Mitarbeitern, die sowohl mit der Linie des Betriebes als auch mit dem vorhandenen Team harmonieren, ist oft schwierig und langwierig. Ganz nach dem Ausspruch „Wer die Wahl hat, hat die Qual“ soll unter unterschiedlichen Persönlichkeiten mit verschiedenen Ausbildungen der oder die Beste gefunden werden. Da gilt es, den Überblick nicht zu verlieren! Daher sollte man sich als Dienstgeber zu allererst über das gewünschte Anforderungsprofil – Alter, Ausbildung, Fachkenntnisse, Berufserfahrung, Schlüsselqualifikationen sowie gewünschte Zusatz- und Weiterbildungen – selbst genauestens im Klaren sein!
In weiterer Folge empfiehlt es sich, die Bewerbungskandidaten nicht nur anhand eines objektiven Bewerbungsbogens zu beurteilen, denn die Eignung für einen Tätigkeitsbereich hängt von vielen kleinen, aber keineswegs vernachlässigbaren Faktoren ab. Der ganze Mensch – seine Persönlichkeit, der Grad seiner Motivation und sein Wille zur Flexibilität –
müssen ebenfalls miteinbezogen werden, um den Besten für einen Job zu finden. Verlassen Sie dabei aber nicht den schmalen Grat der Objektivität und vermeiden Sie reine Entscheidungen „aus dem Bauch heraus“!
Ein Bewerber sollte sich beim Vorstellungsgespräch nicht nur auf eine rein fachliche Vorbereitung beschränken, sondern auch mit Persönlichkeit punkten, da bei gleicher Ausbildung für gewöhnlich die soziale Kompetenz den Ausschlag gibt. Fühlen Sie als Dienstgeber dem Interessenten auch diesbezüglich auf den Zahn und versuchen Sie herauszufinden, wie weit sich dieser mit dem „zukünftigen“ Arbeitsumfeld auseinandergesetzt hat.
Nutzen Sie als Arbeitgeber das Vorstellungsgespräch auch zur Präsentation Ihrer positiven innerbetrieblichen Atmosphäre: Ein höflicher, freundlicher Umgang mit Bewerbern, lockert die angespannte Situation und verringert den psychischen Druck. Dadurch können die Bewerber eher aus sich herausgehen und sind nicht durch ihre Nervosität gehemmt. Bereits beim ersten Gespräch sollten Sie als Arbeitgeber die Stelle sehr präzise beschreiben: Unbedingt sollten die Stellenbezeichnung, die Zielsetzung, der Arbeits- und Aufgabenbereich, die Eingliederung in die Firmenhierarchie, die Weisungs-
befugnisse und etwaige Sonderaufgaben besprochen werden. Für den Arbeitsvertrag sollten Sie sich als Unternehmer überlegen, flexible Paragraphen einzuflechten, die auch andere zumutbare Tätigkeiten beinhalten. Dies räumt schon zu Beginn Missverständnisse aus und hilft später, Ärger zu vermeiden und Ihre Nerven zu schonen!
Die Aussagekraft von Zeugnissen
Immer wieder tauchen in den Medien Berichte über die Geheimnisse der Zeugnisformulierung auf, die ein Arbeitgeber auf mysteriöse Weise an den nächsten weitergibt. Arbeitnehmer werden angesichts dieser „Geheimlehre“ in Panik versetzt, Arbeitgeber bezüglich der richtigen Wortwahl verunsichert. Dabei zeichnet sich die „Zeugnissprache“ weniger durch ihre scheinbare Rätselhaftigkeit als durch die Vermeidung oder das Hinzufügen bestimmter Attribute aus, die von jedem – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – mit ein wenig Einfühlungsgefühl klar nachvollziehbar sind. Diese Floskeln rühren daher, dass Dienstgeber keine – zumindest auf den ersten Blick – schlechten Zeugnisse ausstellen dürfen. Daher verheißt ein mit sehr vielen positiven Attributen versehenes Zeugnis eine hervorragende Leistung, während ein äußerst kurz und bündig verfasstes Zeugnis nichts Gutes erwarten lässt! So etwa bedeutet „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ die Bestnote, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ guten Durchschnitt und „zu unserer Zufriedenheit“ schwaches Mittelmaß und „im Allgemeinen unseren Erwartungen entsprechend“ eine völlig ungenügende Leistung.
Lesen Sie als Arbeitgeber ein Zeugnis daher so, wie Sie es auch ausstellen würden und achten Sie in diesem Zusammenhang auf folgende Aspekte: Wie stand es um das Fachwissen des Mitarbeiters und wie gut konnte dieses auch in der täglichen Praxis umgesetzt werden? Hat er seine Tätigkeit sorgfältig ausgeführt oder wurde diese des Öfteren mangelhaft und lustlos praktiziert? Wie war die Belastbarkeit in Stresssituationen – wurden schwierige Situationen mit Nervenstärke und Organisationstalent gemeistert oder war das Leistungslimit rasch erreicht? Wie war es um die Eigeninitiative und zeitliche Flexibilität bestellt? Wie gut war die persönliche Einordnung in die Firmenstruktur? Und wie waren Auftreten und Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden?
Sind Sie dennoch ein wenig verunsichert, wie man Arbeitszeugnisse zu interpretieren und auszustellen hat, so empfehlen sich neben einer Reihe guter Bücher über das Verfassen von Arbeitszeugnissen auch im Internet brauchbare Vorlagen. Ebenfalls gratis und empfehlenswert ist es, besonders gute Arbeitszeugnisse, die Sie von Bewerbern erhalten, einfach zu kopieren. Wenn Sie selbst dann noch das Arbeitszeugnis eines Bewerbers schwer interpretieren können und auf Nummer sicher gehen wollen, so empfiehlt sich ein Rückruf beim letzten Dienstgeber oder beim letzten Vorgesetzten des Interessenten. Oft genügt es aber schon, mit kleinen psychologischen Tricks zu arbeiten, indem Sie beim Bewerbungsgespräch anklingen lassen, Referenzen von der letzten Firma einholen zu wollen und dabei die Reaktion des Gegenübers beobachten.
Für Dienstgeber werden zwar keine Zeugnisse ausgestellt – die Attraktivität eines Betriebes wird auf andere Art und Weise beurteilt, hat aber eine ähnlich große Bedeutung. Daher wollen wir auch diesmal anmerken, dass es keine bessere Möglichkeit gibt, die Attraktivität Ihres Unternehmens zu steigern, als am Wettbewerb „Top-Arbeitgeber des Jahres“ von Rolling Pin – Jobs & Business teilzunehmen: Das Gütesiegel „Top-Arbeitgeber des Jahres“ macht Sie für Bewerber wesentlich interessanter. Melden Sie sich daher kostenlos unter www.rollingpin.at an!