Der ePASS ist da!
Schon jetzt werden Schüler, Lehrlinge und Studenten mit attraktiven Aktionsprogrammen und Bildungsinitiativen unterstützt. Mitarbeiter mit Auslandserfahrung werden in der Arbeitswelt immer stärker nachgefragt. Wer als Lehrling, Schüler oder Student heute internationale Praktika macht, hat morgen die besseren Chancen im Beruf.
Dafür, dass man seine Auslandserfahrung auch objektiv nachweisen kann, gibt es den Europass-Berufsbildung. Er ist ein „Pass“ der besonderen Art: In ihm werden alle Auslandspraktika detailliert aufgelistet und beschrieben. Mit Europass Berufsbildung setzen die Mitgliedsstaaten des EWR ein neue Initiative für die berufliche Zukunft. Mit Europass-Berufsbildung werden die in ganz Europa erworbenen, praktischen Qualifikationen einheitlich festgehalten.
Was ist der Europass konkret?
Der Europass-Berufsbildung ist ein Dokument, in dem jeder Berufsausbildungsabschnitt bzw. jedes Praktikum, welches im Ausland absolviert wurde, bestätigt wird. All das wird vom jeweiligen Arbeitgeber bzw. von der jeweiligen Bildungseinrichtung im Europass-Berufsbildung genau eingetragen. Der Europass-Berufsbildung gibt damit einen genauen Überblick über die Dauer der internationalen Erfahrung, über die Fachinhalte und auch über die Ergebnisse der praktischen Ausbildung.
Was bringt der Europass?
Europass-Berufsbildung verbessert die berufliche Zukunft am Arbeitsmarkt. Damit kann man immer klar nachweisen, dass und welche praktische Auslandserfahrung gesammelt wurde. Mitarbeiter mit Auslandserfahrung sind fast für jeden Arbeitgeber von großer Bedeutung: Denn immer mehr Unternehmen wollen Geschäftsbeziehungen ins Ausland auf- oder ausbauen. Mitarbeiter mit internationaler Erfahrung spielen dabei eine wichtige Rolle. Und viele Unternehmen legen einfach großen Wert darauf, dass Mitarbeiter ihre Fachkenntnisse im Ausland erweitern.
Dr. Otmar Hill von der Personalberatungsfirma Hill International dazu: „Als Personalexperte erlebe ich immer wieder, dass es Probleme mit dem Nachweis von Praktika oder Bildungsabschnitten gibt, die im Ausland absolviert wurden. Die Unternehmen wissen oft nicht, wie sie die Auslandsqualifizierung einstufen sollen. Mit dem Europass gehört dieses Problem der Vergangenheit an. Das ist ein wichtiger Vorteil bei der Bewerbung.“
Häufig gestellte Fragen zum Europass-Berufsbildung
Führt der Europass-Berufsbildung zum Diplom?
Nein. Der Europass-Berufsbildung ist lediglich ein Gemeinschaftsdokument, das die im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung im Ausland erworbenen Qualifikationen bescheinigt.
Steht hinter dem Europass-Berufsbildung ein neues Gemeinschaftsausbildungsprogramm?
Nein. Es handelt sich beim Europass nicht um ein neues Förder- oder Bildungsprogramm der Europäischen Union. Wer sich aber dafür entscheidet, einen Berufsbildungsabschnitt im Ausland zu absolvieren, kann über die bereits laufenden Förderprogramme Beihilfen erhalten.
Gibt es eine Altersgrenze für den Europass-Berufsbildung?
Nein. Der Europass-Berufsbildung wird unabhängig vom Alter einer Person ausgegeben. Jeder, der einen beruflichen Bildungsabschnitt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes absolviert, kann den Europass bekommen.
In welchen Ländern ist der Europass-Berufsbildung gültig?
Der Europass gilt derzeit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes Norwegen, Island und Liechtenstein.
Stellt der Europass-Berufsbildung eine große zusätzliche Verwaltungsarbeit für den Ausbildungsträger dar?
Die Nutzung des Europass setzt lediglich eine Abstimmung der Inhalte des Auslandsaufenthaltes durch die beteiligten Bildungseinrichtungen voraus. Da es sich beim Europass um ein europaweit einheitliches Dokument handelt, sind auch die Vergabekriterien einheitlich geregelt.
Verursacht der Europass-Berufsbildung Kosten?
Das Europass-Dokument selbst ist kostenlos. Es deckt allerdings nicht die Kosten, die bei einem Auslandsaufenthalt anfallen. Hierfür stehen andere europäische und bilaterale Programme wie „Leonardo da Vinci“ oder „Sokrates“ zur Verfügung. Auch nationale Förderprogramme können in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen:
IFA-Verein, Margit Neubauer
Reinergasse 38
AT-1050 Wien
Tel.: +43 (0)1-5451671-28
Fax: +43 (0)1-5451671-22
E-Mail: neubauer@ifa.or.at
Carl Duisberg Gesellschaft e.V.
Weyerstr. 79-83
DE-50676 Köln
Tel.: +49 (0)221-2098-218
Fax: +49 (0)221-2098-114
E-Mail:europass@cdg.de