Zwei Jahre im Luxushotel: Zechpreller vor Gericht
Der Fall, der derzeit vor dem Wiesbadener Amtsgericht verhandelt wird, könnte der Stoff für eine Fernsehserie à la «Inventing Anna» sein. Es handelt sich um einen Betrugsfall, der landesweit für Kopfschütteln sorgt. Zechprellerei im großen Stil soll ein 60-jähriger Mann begangen haben, der laut Medienberichten zwei Jahre lang zusammen mit Frau und Hund in einem Luxushotel gewohnt hat, aber bis auf eine anfängliche Anzahlung weder Nächtigungen noch Zusatzleistungen beglichen hat. Das betroffene Hotel, der Nassauer Hof, blieb auf Rechnungen in Höhe von mehr als 200.000 Euro sitzen.
Der Fall, der derzeit vor dem Wiesbadener Amtsgericht verhandelt wird, könnte der Stoff für eine Fernsehserie à la «Inventing Anna» sein. Es handelt sich um einen Betrugsfall, der landesweit für Kopfschütteln sorgt. Zechprellerei im großen Stil soll ein 60-jähriger Mann begangen haben, der laut Medienberichten zwei Jahre lang zusammen mit Frau und Hund in einem Luxushotel gewohnt hat, aber bis auf eine anfängliche Anzahlung weder Nächtigungen noch Zusatzleistungen beglichen hat. Das betroffene Hotel, der Nassauer Hof, blieb auf Rechnungen in Höhe von mehr als 200.000 Euro sitzen.
Der Beschuldigte dürfte dem Luxushotel kein angenehmer Gast gewesen sein. Schon seit Beginn des Aufenthalts beschwerte er sich wiederholt über angebliche Hygienemängel im Hotel und soll mit rufschädigenden Veröffentlichungen gedroht haben. Wie er so lange mit seiner Masche davonkommen konnte, ist unklar. Die Hotelleitung will sich während des laufenden Verfahrens nicht dazu äußern.
Im November 2021 wurde das Paar schließlich vor die Tür gesetzt. Der Zechpreller wechselte danach das Hotel und versuchte seine Betrugsmasche dort erneut. Derzeit sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft, weil er keinen festen Wohnsitz hat.
Wie kann man sich gegen Zechpreller wehren?
Zechprellerei kommt in Deutschland nicht selten vor. Der vorliegende Fall sticht durch den hohen Schaden ins Auge, die Polizei registriert Vorkommnisse dieser Art jedoch einige tausendmal im Jahr. In besonders schweren Fällen von Einmietbetrug drohen sechs Monate bis zu zehn Jahre Haft. Ganz können sich Betrügereien wohl nicht verhindern lassen, aber man kann es den Übeltätern schwer machen, indem man die Angaben der Gäste beim Check-in genau überprüft. Längere Aufenthalte sollten mit Teilzahlungen beglichen werden.