Teil-Lockdown in Deutschland geht in die Verlängerung. Das sind die Maßnahmen
Bereits letzte Woche wurden Stimmen laut, dass Deutschland eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen bis 20. Dezember ins Haus steht. Sogar von Maßnahmen über die Weihnachtsfeiertage und Silvester hinaus wurde von deutschen Medien berichtet. Quellen aus der Politik zufolge, sei zumindest dies nun kein Thema. Evaluiert wird nach dem 20. Dezember dennoch auf zweiwöchiger Basis.
Bereits letzte Woche wurden Stimmen laut, dass Deutschland eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen bis 20. Dezember ins Haus steht. Sogar von Maßnahmen über die Weihnachtsfeiertage und Silvester hinaus wurde von deutschen Medien berichtet. Quellen aus der Politik zufolge, sei zumindest dies nun kein Thema. Evaluiert wird nach dem 20. Dezember dennoch auf zweiwöchiger Basis.
«Zahlen noch nicht da wo sie sein sollen»
Bundeskanzlerin Merkel und Finanzminister Scholz sind sich bei einem gemeinsamen Auftritt nach dem G20-Gipfel einig: „wir sind noch nicht soweit, wie wir gerne gekommen wären durch die Kontaktbeschränkungen.“ Die Länder zeigen Einigkeit und sprechen sich unisono für eine Verlängerung sowie eine Vertiefung der Maßnahmen über den November hinaus aus. «Wir werden sicherlich vorschlagen, den Lockdown zu verlängern oder auch zu vertiefen.», vernimmt man von Markus Söder.
So soll es im Dezember weitergehen
Laut einer vorliegenden Beschlussvorlage gehen folgende Verschärfung der Maßnahmen, geltend ab 1. Dezember bis 17 Jänner, hervor:
- Private Zusammenkünfte auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Hierbei sind die Weihnachtstage gesondert zu betrachten:
Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Personen bis maximal fünf Personen insgesamt. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. - Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Darüber hinaus ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zu tragen.
- An Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
- Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich (mit Ausnahme von Labortätigkeiten, Praktika und Prüfungen) auf digitale Lehre umstellen.
Diese Maßnahmen sollen am Mittwoch beim Bund-Länder-Treffen diskutiert werden. Sie wären als bundesweit geltend zu betrachten. Die Länder sollen allerdings die Möglichkeit auf Anpassung bzw. Lockerung haben, sofern sie eine Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen und eine sinkende Tendenz der Inzidenz aufweisen.
Evaluierung der Lage alle 14 Tage
Aus der Beschlussvorlage geht weiters hervor:
Mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen soll bis zum 20. Dezember 2020 eine bundesweit signifikant sinkende Tendenz und Entlastung bei relevanten Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Gesundungsrate und Inzidenz) erreicht werden. Ist dies nicht erfolgt, sollen die Maßnahmen für jeweils 14 Tage verlängert werden, bis das Ziel der signifikanten Senkung des Inzidenzwertes erreicht wird. Länder, die eine Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen und eine sinkende Tendenz der Inzidenz aufweisen, haben die Möglichkeit, davon abzuweichen.