So läuft das Gastro-Comeback in Vorarlberg
Das Warten hat ein Ende. Seit dem 3. November 2020 befindet sich die heimische Gastronomie im erzwungenen Dornröschenschlaf. Mit 15. März darf aber vorerst nur in Vorarlberg wieder bewirtet werden. Darauf haben sich Land und Bund am Dienstag nach stundenlangen Verhandlungen geeinigt.
Maximal vier Personen an einem Tisch
Die Auflagen bleiben jedoch strikt. So dürfen maximal vier Personen an einem Tisch sitzen, sofern sie nich dem selben Haushalt angehören. Geöffnet werden darf aber nicht nur draußen, sondern auch drinnen. Außerdem müssen Gäste einen negativen Antigen-Test vorweisen, sprich die Wohnzimmer-Tests sind nicht zulässig. Kontrollieren sollen die Gastronomen – ähnlich wie bei den Frisören – die Betreiber selbst. Die Sperrstunde um 20 Uhr bleibt ebenso aufrecht.
Events bis 100 Personen
Auch die Eventbranche darf sich freuen, denn mit 15. März dürfen auch wieder Veranstaltungen bis zu 100 Personen stattfinden. Ausgenommen bleiben allerdings weiterhin Hochzeiten. Hierbei müssen die Teilnehmer einen negativen Selbsttest mit digitaler Bestätigung vorweisen. Dafür hat das Land Vorarlberg eine eigene Online-Platform eingerichtet, auf welcher nach der Test-Kontrolle eine OK-Bestätigung per QR-Code aufs Handy geschickt wird. Dafür hat das Land eine Million Selbsttest bestellt, die bis zum 15. März in Vorarlberg verteilt werden sollen. Zusätzlich gelten fixe Sitzplatzzuteilungen und das Tragen einer FFP-2-Maske auch im Sitzen.
Vorbild für ein ganzes Land
Das Model Vorarlberg könnte als Vorbild für weitere Schritte zur Wiedereröffnung dienen und wird dementsprechend Österreichweit mit Argusaugen beobachtet werden. Wann, wie und ob es für die anderen Bundesländer soweit sein könnte steht allerdings noch nicht fest. Grundvoraussetzung wird aber mit Sicherheit der reibungslosen Ablauf in Vorarlberg sein.
Wir kämpfen seit geraumer Zeit nahezu Tag und Nacht sowie auf allen Ebenen für eine Möglichkeit, wieder Gastgeber sein zu dürfen.
WKO Gastro-Obmann Mike Pansi
„Wir kämpfen seit geraumer Zeit nahezu Tag und Nacht sowie auf allen Ebenen für eine Möglichkeit, wieder Gastgeber sein zu dürfen. Dass es jetzt bald soweit ist, zeugt vom Vertrauen, das die Landespolitik mittlerweile in uns als Branchenvertreter setzt. Landeshauptmann Markus Wallner hat sich deshalb dankenswerterweise bis zur letzten Minute in Wien für unsere Forderungen eingesetzt, wobei manches leider unerfüllt geblieben ist“, betonen Mike P. Pansi, Fachgruppen-Obmann der Gastronomie sowie sein Stellvertreter Stefan Köb.
«Wir sind uns der Verantwortung bewusst»
„Damit übernimmt unsere Branche eine hohe Verantwortung. Die Betriebe haben jedoch in den vergangenen Monaten sehr viel in umfassende Sicherheits- und Präventionskonzepte investiert. Jetzt können wir endlich zeigen, dass damit ein ‚Sicheres Gastgeben‘ möglich ist“, sagt Mike P. Pansi. „Fragen muss sich aber jeder einzelne Betrieb angesichts der gesetzten Rahmenbedingungen, ob ab 15. März auch betriebswirtschaftlich verantwortungsvoll geöffnet werden kann.“
Wesentliche Forderungen bleiben unerfüllt
Trotz des Lichtblicks einer Öffnung bedauern die Gastronomievertreter, dass wesentliche Forderungen, für die sich auch die Vorarlberger Landesregierung eingesetzt hat, vom Gesundheitsministerium in Wien unerfüllt geblieben sind. So werden die sogenannten Selbsttests nur für Kultur- und Freizeiteinrichtungen kommen, nicht aber für die Gastronomie. „Die Selbsttests und damit mehr Eigenverantwortung von Seiten der Gäste wären wichtig, damit wir auch organisatorisch und wirtschaftlich verantwortungsvoll öffnen können. Auch eine 1 Meter- anstelle der jetzt angekündigten 2-Meter-Abstandsregel wurde uns zunächst in Aussicht gestellt, war aber in Wien nicht durchsetzbar. Damit stoßen viele kleinere Betriebe an räumliche oder betriebswirtschaftliche Grenzen“, sagt Stefan Köb.
Appel an Gäste
Die Gastronomievertreter appellieren an alle Betriebe, die Gäste und die Bevölkerung, sich an die Schutzmaßnahmen zu halten. Nur dann gäbe es Hoffnung auf eine nächste Öffnungsstufe. Sollte es die Infektionsentwicklung als Voraussetzung dafür zulassen, fordern sie vehement, drei Punkte bis spätestens Ostern nachzuschärfen: Die Anerkennung von Selbsttests in der Gastronomie sowie die Rückkehr zu früheren Regelungen, zum Beispiel über die Anzahl von sechs Gästen an einem Tisch oder die 1-Meter-Abstandsregel für Verabreichungsplätze – eine Adaptierung der derzeit gültigen Ausgangssperre, eine entsprechende Ausweitung der Betriebszeiten oder eine Anpassung der Sperrstunde auf 23 Uhr. Covid-Förderungen und Unterstützungsleistungen können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn Betriebe aus betriebswirtschaftlichen Gründen entscheiden nicht zu öffnen.