Nach Gefängnis-Urteil: Alfons Schuhbeck legt Revision ein
Der Prozess gegen Alfons Schuhbeck, der vergangene Woche in einer vom Landgericht München I ausgesprochenen Gefängnisstrafe endete, stellte das Leben des einst gefeierten Starkochs auf den Kopf. Am Abend nach der Urteilsverkündung soll er in die Küche seiner Südtiroler Stuben gegangen sein, um bei der Arbeit Ablenkung zu finden – dort und in einem weiteren seiner Restaurants soll der Gastronom Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben.
Den Schaden wolle er in voller Höhe wiedergutmachen. Er stehe zu seiner Schuld, wolle, aber «die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können», so seine Anwälte, die deshalb Revision eingelegt haben. Das Gericht bestätigte den Eingang der Revisionseinlage gegenüber der dpa.
«Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen», sagte Schuhbeck in einer Mitteilung. «Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen.»
Nach Ansicht des Gerichts hatte der Koch rund 2,3 Millionen Euro am Finanzamt vorbeigeschleust. Dafür wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verhängt.