Alle Infos zum Lockdown in Österreich!
Von 22 November bis voraussichtlich 12.Dezember 2021 gilt in ganz Österreich wieder ein vollständiger Lockdown
Wir haben versucht alle die Gastronomie und Hotellerie betreffenden Fragen zusammenzufassen und zu beantworten.
Warum wurde der Lockdown nun doch verhängt?
Die Bundesregierung und Landeshauptleute haben sich nach zähem Ringen auf einen harten Lockdown für ganz Österreich geeinigt. Die steigenden Infektionszahlen und die äußerst angespannte Lage in den Krankenhäusern waren Grund für diese Entscheidung. Nur so kann laut Experten ein möglicher Kollaps der medizinischen Versorgung vermieden werden.
Ab wann gilt der Lockdown und wie lange?
Der bundesweite Lockdown tritt am Sonntag, dem 22. November um 00:00 Uhr in Kraft. Dieser soll vorerst bis Sonntag, dem 12.12 bis 23:59 Uhr andauern.
Ist der Lockdown garantiert nur bis 12.12.2021?
Die Ausgangsbeschränkungen soll von 0 bis 24 Uhr gelten und vorerst 20 Tage dauern. Nach 10 Tagen erfolgt eine Evaluierung der Maßnahmen. Das heißt der Lockdown dauert vorerst längstens bis 12. Dezember. Wirken die Maßnahmen und das virologischen Geschehen beruhigt sich, werden die Ausgangsbeschränkungen laut Plan aufgeboben – allerdings nur für Personen mit einem 2G-Nachweis. Für Ungeimpfte dauert der Lockdown nach dem 12.12. für unbestimmte Zeit weiter an.
Wie hoch wird das Kurzarbeitsgeld für die MitarbeiterInnen der Gastronomie und Hotellerie sein?
Beschäftigte in Kurzarbeit werden wie bisher 80 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. Rolling Pin-CEO Jürgen Pichler und andere Branchenvertreter und Experten setzen sich allerdings stark dafür ein, dass es für Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie eine Aufzahlung auf 100 Prozent gibt. Wie das funktionieren kann, wird gerade verhandelt. Die Ausweitung der Kurzarbeit soll so viele Arbeitsplätze wie möglich sichern und eine Abwanderungswelle von Beschäftigten in dieser Branche verhindern.
Werden MitarbeiterInnen der Gastronomie und Hotellerie mehr an Kurzarbeitsgeld erhalten?
Es wird derzeit an Plänen zu möglichen Maßnahmensetzung zur Verbesserung der Kurzarbeit gefeilt.
Wird es für MitarbeiterInnen der Gastronomie und Hotellerie wieder einen Trinkgeld-Bonus o.ä. geben?
Das Trinkgeld ist ein essenzieller Bestandteil für Beschäftige der Gastronomie. Aus diesem Grund setzen sich auch hier die Branchenvertreter für einen zusätzlichen Trinkgeld-Bonus in dieser Branche ein.
Wird es für Betriebe wieder Möglichkeit geben die Kurzarbeit auf 0 % zu reduzieren?
Mit Beginn des harten Lockdowns wird es wieder möglich sein, die Kurzarbeit auf 0 % zu reduzieren. Mehr Infos: https://www.sichere-gastfreundschaft.at
Wird es für Betriebe wieder einen 80%-igen Umsatzersatz geben?
Nein. Allerdings gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Ausfallsbonus, welcher für alle Branchen gilt. Aktuell sieht die Verordnung vor, dass Betriebe diesen Ausfallsbonus ab einem Umsatzentfall von mindestens 40 % beantragen können. Da diese Lösung für Betriebe nicht kaufmännisch praktikabel ist, verhandeln derzeit Wirtschaftskammer und Finanzministerium über eine Anpassung, die den Betrieben eine optimale Entschädigung sichern soll. Mehr Infos: https://www.sichere-gastfreundschaft.at
Wird die auf 5 % reduzierte MwSt über den 31.12.2021 verlängert werden?
Für die besonders betroffenen Bereiche Gastronomie und Hotellerie wurde der ermäßigte Steuersatz von 5% zugelassen. Grundsätzlich wird die auf 5 % reduzierte MwSt derzeit von der EU abgelehnt. Gute Nachricht: Die österreichische Bundesregierung setzt sich derzeit für die Verlängerung der Senkung der Umsatzsteuer ein.
Darf man Take-away anbieten?
Ja, man darf weiterhin Take-away-Leistungen anbieten. Zudem dürfen Take-away Angebote auch ohne 2G-Nachweis in Anspruch genommen werden.
Wird es weitere staatlichen Unterstützungen, Hilfen geben?
Für die Lockdownzeit wurde von der Regierung eine Fortführung der Wirtschaftshilfen in Aussicht gestellt. Ausfallbonus und Verlustersatz soll es auch weiterhin geben. Hilfreiche Informationen unter: https://www.sichere-gastfreundschaft.at
Darf man im Lockdown Geschäftsreisende als Gäste aufnehmen?
Ja, wenn es sich nachweislich um eine Geschäftsreise handelt.
Was ist wenn Gäste vor dem Beginn des Lockdown noch nicht abreisen können?
In diesem Fall gibt es, wie bereits bei vorherigen Lockdowns sogenannte Übergangsfristen. Hotelbetreiber verstoßen dabei nicht gegen das Gesetz und müssen keine Geldstrafen fürchten.
Gibt es Strafen für Betriebe, die sich nicht an die Regeln halten?
Die österreichische Polizei wird die Einhaltung geltender Maßnahmen im öffentlichen Raum verstärkt kontrollieren. Sowohl Betriebe, als auch Gäste müssen bei möglichen Verstößen mit hohen Geldstrafen rechnen. Außerdem: Wer gegen Corona-Auflagen verstößt, riskiert alle staatlichen Hilfen zu verlieren.
Wird es Gäste aus Deutschland, Holland & Co geben können?
Mit dem erwarten Lockdown-Ende im Dezember, dürfen auch wieder Gäste aus dem Ausland begrüßt werden. Allerdings muss vermutlich auch weiterhin ein 2G-Nachweis erbracht werden.
Was ist wenn MitarbeiterInnen mit «Sputnik» geimpft sind?
Da dieser Impfstoff in der EU nicht zugelassen ist, gilt dieser eben auch nicht als Impfnachweis. Handelt es sich um eine Booster-Impfung, wird diese als 2G-Nachweis akzeptiert.
Wenn die Gastromomie und Hotellerie wieder öffnet, dürfen dann dort weiter Ungeimpfte arbeiten?
Ja, auch Ungeimpfte dürfen arbeiten. Allerdings gilt für Ungeimpfte und Ungenese auch weiterhin ein Lockdown.
Wird es wirklich zur Impflicht kommen?
Ja! Um weitere Corona-Wellen zu vermeiden, sprechen sich Experten für eine Impfpflicht aus. Dazu bedarf es allerdings eine Verfassungsgesetzänderung und die Umsetzung dieser wird noch ein wenig dauern. Ab 01. Februar soll die Gesetzänderung spruchreif werden. Genauere Details folgen.